No-Go No-Show: Gastronomen bitten schwänzende Gäste zur Kasse

Immer mehr Wirte in Wien verlangen eine Reservierungsgebühr – Bundesländer üben sich (noch) in Zurückhaltung.

Viele Gastronomen sehen sich mit einem unangenehmen Problem konfronitert: mit unverlässlichen Gästen. Eine Reservierung ist heute schnell gemacht, sei es nun via Telefon, E-mail oder Online-Buchung, doch ob sie eingehalten wird, ist laut Angaben der Wirte in den meisten Fällen fraglich. Dass sich sogenannte "No-Shows" negativ auf das Geschäft auswirken, versteht sich von selbst. Die Reaktion darauf stößt teilweise schon auf weniger Verständnis: immer mehr Gastronomen –  vor allem in der mit Gastronomiebetrieben reich besiedelten Hauptstadt Wien – wehren sich mit der Einführung einer Reservierungsgebühr.

Die Höhe dieser Gebühr setzt das Restaurant selbst fest, kann je nach Betrieb und reservierter Personenanzahlen variieren. Während in der Bundeshauptstadt Wien diese Reservierungsgebühr immer mehr zum Standard wird, geben sich die Bundesländer hier tendenziell noch eher zurückhaltend, wenngleich auch hier einzelne Betriebe härter durchgreifen. Wer so beispielsweise im Restaurant von Vier-Hauben-Koch Simon Taxacher in Kirchberg in Tirol einen Tisch reservieren möchte, muss seine Kreditkartennummer hinterlassen. Erscheint der Gast zur gebuchten Uhrzeit nicht, wird er mit pauschal 200 Euro zur Kasse gebeten.

Diskussionen um "Erziehungsmaßnahme für Gäste"

Mit dieser so genannten No-Show-Gebühr, wenn man unabgemeldet fernbleibt, ist Taxacher in Tirol absoluter Pionier. In Wien hingegen müssen Gäste bereits in mehr als 200 Restaurants für die Tischreservierung eine Anzahlung leisten, wie der Fachverband der Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WK) Wien erhoben hat.

Das heißt aber nicht, dass die Resevierungsgebühr nicht nach wie vor Thema hitziger Diskussionen auch unter Gastronomen ist:  auch Wirte diskutieren immer wieder sehr angeregt über eine solche "Erziehungsmaßnahme für die Gäste", wie WK-Sparten-Geschäftsführer Peter Trost bestätigt. Tatsächlich umgesetzt hätte diese Pönale aber letztlich kaum ein Betrieb.

"Im Umgang mit dem Gast muss man natürlich auch sehr sensibel sein", räumt der Gastro-Experte ein und ergänzt: "letztlich kann es nur jedes Restaurant für sich entscheiden."Dabei stelle sich stets die Frage, welcher Schaden in welcher Größenordnung für den Unternehmer entstehe, sagt der Interessenvertreter der Wirte. Betroffen seien vor allem Restaurants im gehobenen Bereich und ohne "Laufkundschaft", sowie bei größeren Gruppen oder an Feiertagen. Da würden schnell das gesamte Warenmanagement und die Abläufe in der Küche durcheinanderkommen. "Für die Pizzeria ums Eck ist diese Gebühr eher kein Thema", erklärt Trost. (rb)

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