Inhalte & Struktur✔️ Berechnung des Bruttolohns✔️ Berechnung des Nettolohns✔️ Steuerklassen✔️
Das muss bei der Erstellung von Lohnabrechnungen beachtet werden:
Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehört in Unternehmen zum Tagesgeschäft, sofern diese Mitarbeiter beschäftigen. Wir möchten Ihnen verraten, welche Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, um derartige Lohnabrechnungen für die eigenen Mitarbeiter zu erstellen und wie diese aussehen sollten.
Lohnabrechnung selbst erstellen oder erstellen lassen?
Um dazu in der Lage zu sein, Entgeltabrechnungen für ein Unternehmen zu erstellen, sollte man über eine fundierte Ausbildung und eine jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen verfügen. Aus diesem Grund sollten in jedem größeren Unternehmen, welches eigene Mitarbeiter beschäftigt, auch ein oder mehrere erfahrene Buchhalter beschäftigt werden, die bereits Erfahrung mit der Erstellung von Lohnabrechnungen besitzen. Mithilfe der online Lohnabrechnung von Papershift ist die Erstellung der Lohnabrechnungen für einen erfahrenen Buchhalter ein Leichtes, da dieser während der Erstellung von den vielen Vorzügen dieser Software profitiert. So können unter anderem Informationen zu dem Lohn von Mitarbeitern hinterlegt werden und in der Folge errechnet die Online-Software automatisch die Höhe des Lohns inklusive etwaiger Zuschläge und Spesen.
Inhalte und Struktur einer Lohnabrechnung
Die Inhalte und die Struktur einer Entgeltabrechnung kann je nach Lohnprogramm variieren. Die wichtigsten Angaben sind jedoch in jeder verfügbaren Software enthalten, da es sich bei diesen nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung um verpflichtende Angaben handelt.
Diese Angaben müssen in einer Lohn- und Gehaltsabrechnung zwingend enthalten sein:
● Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers
● Das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
● Das Datum, an dem die Beschäftigung begonnen hat
● Angaben zu dem Abrechnungszeitraum und Angaben über enthaltene Steuer- und Sozialversicherungstage
● Die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts mitsamt Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträgen, Steuerfreibeträgen und Kirchensteuerabzügen
● Die Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen und anderweitigen Vergütungen
● Angaben in Bezug auf die Höhe von Abzügen, Abschlägen oder Vorschüssen
● Beitragsgruppenschlüssel, Einzugsstelle und Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Die Berechnung des Bruttolohns
Der Bruttolohn kann sich je nach Branche um bis zu 40 Prozent von dem Nettolohn des Arbeitnehmers unterscheiden. Der Bruttolohn ergibt sich aus den folgenden Bestandteilen:
● Der Grundlohn
● Variable Zusatzleistungen wie leistungsbezogene Entgeltbestandteile in Form von Zuschlägen, Zulagen oder geldwerten Vorteilen
Einige Arbeitnehmer erhalten zusätzlich zu ihrem Grundlohn verschiedene Zulagen oder Zuschläge. Während Zuschläge nicht versteuert werden müssen, werden Zulagen zu dem Bruttolohn hinzuaddiert, sodass diese in der Folge versteuert werden müssen. Bei derartigen Zulagen kann es sich zum Beispiel um zusätzliche Entgeltleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld handeln. Darüber hinaus kann der Lohn eines Arbeitnehmers durch verschiedene leistungsbezogene Bonuszahlungen des Arbeitgebers zusätzlich aufgestockt werden, wozu unter anderem die folgenden Arten von Bonuszahlungen gehören:
● Prämien oder Provisionen
● Geldwerte Vorteile, wie ein Dienstwagen oder die Kostenübernahme für Verpflegung
● Anderweitige Sonderleistungen wie Bonuszahlungen oder Jubiläumszuwendungen
Derartige Bonuszahlungen dienen zumeist dazu, den Grundlohn deutlich zu erhöhen, ohne dass sich dies in unterschiedlichen Bruttolöhnen widerspiegelt.
Die Berechnung des Nettolohns
Der Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttolohn eines Arbeitgebers abzüglich der gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die folgenden Abgaben fallen auf das Bruttoentgelt eines jeden Angestellten an:
● Lohnsteuer
● Krankenversicherungsbeitrag
● Pflegeversicherungsbeitrag
● Rentenversicherungsbeitrag
● Arbeitslosenversicherungsbeitrag
● Unter Umständen Solidaritätszuschlag
● Unter Umständen Kirchensteuer
Die vorgenannten Posten werden unterschiedlich besteuert und auch die Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich voneinander. So richtet sich die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer beispielsweise nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, während der Sozialversicherungsbeitrag jeweils zur Hälfte von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen wird.
Diese Steuerklassen gibt es
In Deutschland errechnet sich die Höhe von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sowie die Höhe der Kosten, die für den Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer anhand von sechs Steuerklassen. Diese sind vor allem abhängig von dem Familienstand des Arbeitnehmers und werden in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen.
● Lohnsteuerklasse I: Unverheiratete Arbeitnehmer
● Lohnsteuerklasse II: Alleinerziehende Arbeitnehmer
● Lohnsteuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner deutlich weniger verdient und daher in Lohnsteuerklasse V eingestuft wurde
● Lohnsteuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichem Gehalt wie der Ehepartner
● Lohnsteuerklasse V: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner in Lohnsteuerklasse III eingestuft wurde
● Lohnsteuerklasse VI: Neben- oder Zweitjob, sofern keine geringfügige Beschäftigung vorliegt