Neuerungen auf Österreichs Straßen
Was sich 2026 für Autofahrer ändert – von Vignette über NoVA bis Euro 7

Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich höhere Kosten, neue rechtliche Vorgaben und zusätzliche Technikpflichten. Von "Pickerl" über Steuern und Führerschein bis hin zu Assistenzsystemen – ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

2026 kommen auf Autofahrer:innen, Pendler:innen und Öffi-Nutzer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC hat zusammengefasst, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist – von höheren Abgaben und Ticketpreisen über rechtliche Anpassungen bis hin zu technischen Vorgaben für Neufahrzeuge. Wir haben die zentralen Aspekte des Überblicks vom Mobilitätsclub zusammengefasst.

Teurere Vignette und Öffi-Tickets

2026 wird es letztmals die Klebevignette geben (LEADERSNET berichtete). Die Preise steigen inflationsbedingt: Für Pkw kostet die Jahresvignette künftig 106,80 Euro, für Motorräder 42,70 Euro. Auch Zwei-Monats-, Zehn-Tages- und Tagesvignette werden entsprechend valorisiert.

Spürbar teurer wird der öffentliche Verkehr. Das österreichweite Klimaticket steigt mit Jahresbeginn von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch regionale Angebote werden angepasst. Besonders deutlich fällt die Erhöhung in Wien aus: Die Jahreskarte der Wiener Linien verteuert sich um 102 Euro beziehungsweise 28 Prozent auf 467 Euro pro Jahr (digital: 461 Euro).

Motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA

Für bereits zugelassene Fahrzeuge bleibt die motorbezogene Versicherungssteuer unverändert. Bei Neuzulassungen kann es hingegen – je nach Antrieb – zu Mehrbelastungen kommen. Neue Pkw mit Verbrennungsmotor sind im Schnitt mit rund 35 Euro mehr pro Jahr zu rechnen. Bei Plug-in-Hybriden führen strengere CO₂-Annahmen nach der Abgasnorm Euro-6E-bis häufig zu höheren Steuerwerten. Für reine E-Autos bleibt die seit April 2025 geltende Regelung bestehen.

Auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt 2026 für viele Neufahrzeuge weiter an, abhängig vom jeweils eingetragenen CO₂-Wert. Elektroautos sowie zahlreiche Hybridmodelle bleiben weiterhin NoVA-befreit. Wer bis 1. Dezember 2025 einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat und das Fahrzeug bis 1. April 2026 erhält, profitiert noch von den niedrigeren 2025er-Werten.

Neu ist das Aus für die NoVA-Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte 2026 ist diese nur noch möglich, wenn das Auto maximal vier Jahre alt ist. Bei zeitlich begrenztem Leasing im EU- oder EWR-Ausland wird künftig lediglich die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum fällig.

CO₂-Bepreisung bleibt, Entlastungen steigen

Bei der nationalen CO₂-Bepreisung bleibt alles beim Alten - sie beträgt auch 2026 bei 55 Euro je Tonne. An der Zapfsäule entfallen damit weiterhin rund 16,5 Cent pro Liter Diesel und 15 Cent pro Liter Benzin auf diese Abgabe.

Entlastungen gibt es hingegen bei der Lohnsteuer: So steigt der Verkehrsabsetzbetrag auf 496 Euro. Zudem wird der Pendlereuro verdreifacht – künftig werden sechs Euro pro Kilometer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte von der jährlichen Steuer abgezogen, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Reformen im Verkehrsrecht und beim Führerschein

Um missbräuchliche Besitzstörungsklagen einzudämmen, soll ein neues Gesetz die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren bei entsprechenden Verfahren senken. Ziel sei es, "systematische Abzocke" unattraktiv zu machen.

Mit der 36. StVO-Novelle könnten 2026 weitere Änderungen folgen. Geplant ist unter anderem, E-Mopeds als Kraftfahrzeuge zu klassifizieren. Für E-Scooter wird ab 1. Mai eine Promillegrenze von 0,5 eingeführt, außerdem sollen Blinker verpflichtend werden. Auch das Befahren von Fußgängerzonen könnte künftig per Verordnung erlaubt werden.

Aus Sicht des ÖAMTC seien jedoch zentrale Punkte noch offen. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärte, insbesondere die geplante kamerabasierte Verkehrsüberwachung berge Risiken. Diese könne zu einem "Regelchaos" führen und sei in der derzeitigen Form nicht verfassungskonform. Auch die geplante altersabhängige Helmpflicht für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende greife laut Club zu kurz; auf Basis der Unfalldaten sei eine andere Ausgestaltung sinnvoll.

Im Führerscheinwesen sind ab 1. Mai 2026 mehrere Änderungen vorgesehen. Wiederholungsprüfungen sollen früher möglich sein, bei Betrugsversuchen wird die Sperrfrist hingegen verlängert. Lkw- und Busführerscheine sollen ab 60 künftig für fünf statt zwei Jahre verlängert werden. Zudem gelten Verlustanzeigen länger als Ersatzdokument, und internationale Führerscheine können mit längerer Gültigkeit ausgestellt werden.

Neue Technikvorgaben für Neufahrzeuge

Ab 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Fahrzeuge über weiterentwickelte Assistenzsysteme verfügen, darunter ein Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, ein Müdigkeitswarnsystem sowie ein verpflichtender Notfall-Spurhalteassistent auch bei hydraulischer Servolenkung. Zudem wird der Fußgängerschutz im Frontbereich verschärft.

Bei der Typengenehmigung neuer Modelle kommt ab 1. Jänner 2026 der Next-Generation-eCall zum Einsatz, der moderne Mobilfunkstandards unterstützt. Mit 29. November 2026 tritt für neue Pkw-Typen die Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Erstmals werden dabei auch Haltbarkeitsanforderungen für Antriebsbatterien sowie ein verpflichtender Umweltpass eingeführt.

www.oeamtc.at

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