"Aufsichtsrat mit erweiterter Realität: Anstatt AR oder AR lieber AR mit AR"

Gastkommentar von Rudolf X. Ruter,  Experte für Corporate Governance und Nachhaltigkeit, Buchautor und Mitglied in diversen Aufsichtsgremien.


Definition von Inhalten bzw. Bedeutung von Worten ist für eine zielgerichtete und effiziente Kommunikation unabdingbar. Erst recht bei Abkürzungen. Oft benutzen wir z.B. die Abkürzung "AR" für "Aufsichtsrat".

"AR" für "Augmented Reality"

In letzter Zeit versucht sich bei der gleichen Abkürzung ein anderer Inhalt durchzusetzen: AR für Augmented Reality – der sogenannten erweiterten Realität bzw. computergestützten Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Bei der Augmented Reality wird die Realität durch Zusatzinformationen erweitert, wobei zwischen der Wahrnehmung und den Zusatzinformationen eine Echtzeit-Interaktion besteht. Kinder kennen es z.B. vom Smartphone-Spiel "Pokemon Go" und Erwachsene evtl. von ihrem letzten Museums- oder Ausstellungsbesuch. Oder vom Sport: Bei Fußballübertragungen etwa wird eine digitale Abseitslinie ins Spielfeld projiziert, die sich mit den Spielern bewegt und somit leichter und deutlicher eine strafbares Nichteinhalten der Spielregeln verdeutlicht.

Vermeidung von strafbaren Nichteinhalten

Auch Aufsichtsräte sind gut beraten ihre Realität um Zusatzinformationen wie Leitplanken und Anstandslinien zu erweitern, um diese Sinn- und Werte-Orientierung in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand einzubringen und umzusetzen. So kann von Anfang an strafbares Nichteinhalten von geschäftlichen und gesellschaftlichen Regeln vermieden werden. Eine Rückbesinnung auf bewährte ethische Werte bzw. der Glaube und das Vertrauen an den Vorstand bzgl. der automatischen Einhaltung dieser Werte reicht nicht immer.

Risikoreduzierung

Wir werden weiterhin beiden Abkürzungen AR für Aufsichtsrat und AR für Augmented Reality begegnen. Für den erfolgreichen Aufsichtsrat aber gilt: AR mit AR (Aufsichtsrat mit erweiterter Realität). Versehen mit den entsprechenden Leitplanken und Anstandslinien wird der Aufsichtsrat somit ein Reputationsrisiko und ein oft damit einhergehendes materielles Risiko besser vorhersehen können und so Schaden für das Unternehmen abwenden. Und das hat nichts mit zukünftiger Digitalisierung zu tun.

Vor-Denken statt Nachdenken ist die Devise. Dazu braucht es selbst in unserer digitalisierten Welt keine 3 D Brille. Aufsichtsräte haben, da sie nicht in operativer Verantwortung stehen, dafür auch genügend Zeit und Ruhe; Zeit und Ruhe anstehende komplexe Situationen und Probleme intensiv "zu Überdenken".

Ehrbare Aufsichtsräte sollten das Vor-Denken bevorzugen und weniger Nach-Denken. Beim Nach-Denken ist meist schon eine Situation oder Problem eingetreten und für eine optimale und gute Lösung ist es meist zu spät. „Danach" erlaubt oft kein Agieren mehr, sondern nur noch ein Re-Agieren. Es ist passiert und "danach" kann in der Regel nichts mehr korrigiert werden. Ehrbare Aufsichtsräte zeichnen sich u.a. dadurch aus, in einem Geschäftsmeeting bzw. Aufsichtsratssitzung aufgrund erweiterter Realitätswahrnehmung eher "vor"-zudenken als "nach"-zudenken. Auch wenn sie wissen, "auch Vordenker müssen zuerst nachdenken" (vgl. den Schweizer Journalist Walter Ludin (*1945)).

www.ruter.de


 

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