Gerichtsurteil: "Falter" gewinnt gegen "Krone"

Klenk vs. Jeannée: Der Kolumnist wurde schuldig gesprochen, Österreichs größte Tageszeitung muss für Prozesskosten aufkommen und Widerruf veröffentlichen.

Paukenschlag im Gerichtsstreit zwischen zwei bekannten Österreichischen Medien: Das Handelsgericht Wien hat die Kronen Zeitung und deren Kolumnisten Michael Jeannée nach einem längeren Prozess verurteilt. Wie der Falter, der gleichzeitig auch klagende Partei ist, am Mittwoch berichtete, sei die Krone dazu verurteilt worden einen Widerruf zu veröffentlichen und die gesamten Prozesskosten zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Hintergrund: Jeannée hatte Falter-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Krone-Kolumne im vergangenen September in seiner "Krone"-Kolumne auf diverse Arten beleidigt, so der (berechtigte und nun auch gerichtlich gestützte) Vorwurf. So hatte Jeannée Klenk mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz verglichen und schrieb unter anderem, dass der Politiker "ein Selbstverliebter", "ein gefährlicher Diffamierer", "ein Meister zwielichtiger Tricks", "ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und "eine verderbte Figur" sei. Wortwörtlich schrieb Jeannée da: "Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw." Die Kolumne wurde in Reaktion auf die Berichterstattung des Falter über die Wahlkampfkosten der ÖVP erschienen.

Gericht sieht klare Beleidigung

Im Urteil des Handelsgerichts sieht man hier eine klare Beleidigung: "Offensichtliches Ziel war es, den Kläger herabzusetzen und zu beleidigen, da der Erstbeklagte durchaus in der Lage ist, seinen gewaltigen Wortschatz auch in gepflegterer Form einzusetzen. Eine 'Pressefehde' zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten vor Erscheinen der inkriminierten Veröffentlichung konnte im Beweisverfahren nicht festgestellt werden."

Das Urteil des Handelsgericht ist ein Sieg für den klagenden Falter und Florian Klenk. Dieser hatte Michael Jeannée sowohl straf- als auch handelsrechtlich geklagt. Bereits im März hatte das Straflandesgericht Jeannée nicht rechtskräftig verurteilt, allerdings nur in einem Punkt – wegen der Schmähung "verderbte Figur". Der Falter  und Klenk gingen daraufhin in Berufung. (red)

www.falter.at

www.krone.at

Wenn es nicht ( schon viel zu häufig ) inszeniert ist :
Was juckt es den Falter, wenn sich irgendwo da unten ein kleiner Kläffer künstlich echauffiert?
Einfach zu Tode ignorieren!

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