Schiedsspruch in Genf
Signa-Pleite: Schiedsgericht spricht arabischem Staatsfonds 700 Millionen Euro zu

| Redaktion 
| 03.02.2026

Der Schiedsspruch des internationalen Schiedsgerichts (ICC) richtet sich laut Creditreform gegen Teile der Signa-Gruppe, die Familie Benko Privatstiftung sowie die Laura Privatstiftung. Wer die immense Summe bezahlen soll, ist unklar.

Am Dienstag hat das internationale Schiedsgericht (ICC) in Genf ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. In einem Schiedsverfahren zwischen dem Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi und dem Umfeld des insolventen Signa-Gründers René Benko, der nach wie vor in U-Haft sitzt, sind dem Fonds etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen worden, teilte Creditreform mit.

Nach Angaben des Gläubigerschutzverbands richtet sich der Schiedsspruch gegen die Signa Holding, die Signa Prime Selection (SPS), die Signa Development Selection (SDS), die Familie Benko Privatstiftung und die Laura Privatstiftung. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um Finanzierungsvereinbarungen, die nach Darstellung von Mubadala verletzt worden seien. Da entsprechende Forderungen des Staatsfonds in den österreichischen Insolvenzverfahren von den Masseverwaltern großteils bestritten worden waren, hatte Mubadala das internationale Schiedsgericht angerufen. Der Streitwert des gesamten Verfahrens soll bei rund 900 Millionen Euro liegen.

Wer soll das bezahlen?

Für die beiden zentralen Immobiliengesellschaften der Gruppe fiel das Ergebnis glimpflich aus. Abel Rechtsanwälte, der Insolvenzverwalter der SPS, teilte kurz nach dem Schiedsspruch in einer Aussendung mit, dass das ICC-Schiedsgericht entschieden habe, dass die SPS beziehungsweise deren Insolvenzmasse keinem Zahlungs- oder Feststellungsanspruch ausgesetzt sei. Zudem bestehe kein Anspruch auf Ersatz von Verfahrenskosten. Der Schiedsspruch habe laut Insolvenzverwalter keinen Einfluss auf die weitere Verwertungstätigkeit der SPS sowie auf die Durchsetzung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen.

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, ergaben sich auch für die SDS laut Creditreform keine finanziellen Verpflichtungen. Die gegen diese Gesellschaft geltend gemachten Ansprüche seien zur Gänze zurückgewiesen worden, das Schiedsgericht habe sich für unzuständig erklärt. Die Insolvenzverwalterin der SDS erklärte, dass sich dadurch die angemeldeten Forderungen um rund 250 Millionen Euro reduzierten, was sich positiv auf die Gläubigerquote auswirken könne.

Da alle Signa-Gesellschaften und Stiftungen bis auf die Laura Privatstiftung pleite sind, bliebe eigentlich nur sie über. Auf die Laura Privatstiftung hat aber niemand Externer Zugriff und es ist auch nicht klar, wie viel Vermögen hier überhaupt zu holen wäre.

Erhebliche Auswirkungen möglich

Laut Creditreform könnte der Schiedsspruch dennoch erhebliche Auswirkungen auf andere laufende Insolvenzverfahren innerhalb der Signa-Gruppe haben. Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen werde. Unter anderem stelle sich die Frage, ob die Kosten des Schiedsverfahrens in bestimmten Fällen dazu führen könnten, dass die verbleibende Insolvenzmasse nicht mehr zur Deckung der Verfahrenskosten ausreiche. Zudem sei zu klären, ob der Schiedsspruch eine in Österreich bei bestrittenen Forderungen übliche Feststellungsklage ersetzen könne.

www.creditreform.at

www.iccwbo.org

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