Der "Ressourcen- und Investitionsplan 2023-2028" der WKNÖ steht

Die Maßnahmen basieren grundsätzlich auf dem Zukunftsbild 2025, das die Themen Bildung, Wissen und Nachhaltigkeit in den Vordergrund rückt. 

Vor einigen Tagen hat das Erweiterte Präsidium der WKNÖ den "Ressourcen- und Investitionsplan 2023-2028" einstimmig beschlossen.

"Wir haben die Schritte gesetzt, die es braucht, um Niederösterreich als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und weiter zu stärken. Mit diesem Ressourcen- und Investitionsplan machen wir uns als Wirtschaftskammer Niederösterreich im Einklang mit unseren Mitgliedsbetrieben fit für die zukünftigen Herausforderungen und Chancen in den nächsten Jahren", sagt Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker.

Bildung, Wissen und Nachhaltigkeit

Die Maßnahmen basieren grundsätzlich auf dem Zukunftsbild 2025, das die Themen Bildung, Wissen und Nachhaltigkeit in den Vordergrund rückt. "Der Ressourcen- und Investitionsplan ist ein klares Bekenntnis zu unseren Kernaufgaben", sagt Wirtschaftskammer NÖ-Direktor Johannes Schedlbauer. Dazu zählen die regionale und branchenmäßige Vertretung, praxisorientiertes Service, der Aufbau einer hohen Expertise in unternehmensrelevanten Bereichen sowie sämtliche Bereiche in der Aus- und Weiterbildung.

Um die Ziele bis 2028 zu erreichen, plant die Wirtschaftskammer NÖ eine beträchtliche Summe an baulichen Investitionen, die sich auf fast 70 Millionen Euro beläuft. Im Vordergrund soll die kundenorientierte Sanierung des WIFI-Gebäudes in St. Pölten stehen, das überwiegend unter Denkmalschutz steht. Schwerpunktmäßige Energieeffizienzmaßnahmen sollen gesetzt werden und am Standort Mödling soll ein energieautonomes Kammergebäude entwickelt werden. "Um am Puls der Zeit zu bleiben, werden wir auch in weitere Digitalisierungs-Maßnahmen investieren", so Ecker und Schedlbauer.

Das Erweiterte Präsidium der WKNÖ beschloss außerdem aus der Gegenüberstellung der Investitionen mit den prognostizierten Einnahmen sowie der aktuellen Vermögenssituation eine Reduktion der Kammerumlage in den Jahren 2024, 2025 und 2026. Beurteilungsmaßstab dafür ist der jeweilige Voranschlag.

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