Steuerfahndung
Registrierkassenbetrug verursachte Gesamtschaden in Millionenhöhe

Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) hatte vergangene Woche im Zuge einer Schwerpunktaktion gravierende Finanzvergehen offengelegt, die auf eine manipulierte Software zurückzuführen sind. Gegen den hauptbeschuldigten Softwarehersteller, der inzwischen in Haft genommen wurde, wurde entsprechend ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. 

In Österreich hat die Steuerfahndung jüngst einen massiven Fall von Registrierkassenbetrug aufgedeckt, der die Gastronomiebranche und das Finanzministerium gleichermaßen in Aufregung versetzt. Über 50 Hausdurchsuchungen förderten laut Aussendung ein System zutage, bei dem eine manipulierte Software dazu diente, Millionenumsätze am Fiskus vorbeizuschleusen. Demnach habe ein Klick in der Kassensoftware ausgereicht, um Umsätze verschwinden zu lassen. Obwohl die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) seit 2016 auf die Einhaltung der Belegerteilungspflicht pocht, zeigen die aktuellen Ereignisse also, dass Schattenwirtschaft und Software-Tricksereien auch im digitalen Zeitalter Hochkonjunktur haben. Gegen den hauptbeschuldigten Softwarehersteller wurde nicht nur ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern er wurde auch in Haft genommen. Der Schaden dürfte laut aktuellen Kenntnissen im mittleren einstelligen Millionenbetrag liegen. 

"Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Er untergräbt den Sozialstaat und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und geht zulasten jener, die ihren ehrlichen Beitrag leisten. Steuerehrlichkeit ist eine Frage der Gerechtigkeit. Daher gehen wir konsequent gegen jeden Betrug vor und schützen damit die redlichen Unternehmen", mahnt Finanzminister Markus Martenbauer

Nachträgliches Löschen von Buchungen

Wie die Ermittlungen zeigten, wurden mithilfe einer eigens programmierten Manipulationssoftware Buchungsvorgänge nachträglich durch die Benutzer:innen der Registrierkassen gelöscht, wodurch Umsätze gegenüber dem Fiskus verschleiert werden konnten. Das betraf laut Aussendung all jene Fälle, bei denen keine Kassenbelege an Konsument:innen übergeben wurden. Zur Beweissicherung kam es daher unter Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) in gleich mehreren Bundesländern zu Razzien durch das ABB, Bereich Steuerfahndung. Die Großaktion umfasste demnach mehr als 50 Hausdurchsuchungen und richtete sich gegen mehr als 20 Beschuldigte – wobei man von einer Ausweitung der noch laufenden Ermittlungen ausgehen kann. Zahlreiche Datenträger – darunter Mobiltelefone, USB-Sticks und Registrierkassen – wurden im Zuge dessen sichergestellt und werden nun ausgewertet. Wie der ORF berichtete, seien hauptsächlich Wien, Niederösterreich, aber auch Oberösterreich, das Burgenland und die Steiermark betroffen.

Betrug ging über mehrere Jahre

Laut Angaben des Amts für Betrugsbekämpfung lief der Betrug über mehrere Jahre. Wie der ÖRR weiter berichtet, seien Gastronomiebetriebe verschiedener Größen und Arten betroffen – darunter auch "durchaus bekannte Gastronom:innen". Die deutlich höhere Zahl an Hausdurchsuchungen sei dabei dadurch zu erklären, dass einzelne Gastronom:innen gleich mehrere Lokale betreiben. 

Christian Ackerler, Vorstand des ABB, betonte mit Blick auf die durchgeführte Schwerpunktaktion: "Die Bekämpfung von systematischem Steuerbetrug ist ein essenzieller Bestandteil der Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen." Die akribisch geplante Großaktion zeige laut ihm, dass "wir in allen Branchen gegen organisierte Steuerkriminalität vorgehen. Selbst dort, wo ausgeklügelte technische Hilfsmittel mit hoher krimineller Energie zur Verschleierung missbraucht werden". Der Fall von systematischer Umsatzverkürzung mit Hilfe einer manipulierten Registrierkasse mache deutlich, wie wichtig es ist, "dass bei jeder Konsumation in einem Lokal auch ein Kassenbeleg beim Bezahlvorgang angefordert wird". "Geschieht dies nicht, zeigt die Erfahrung, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass dieser Umsatz nicht in der Registrierkasse und somit nicht im Rechenwerk erfasst und somit 'schwarz' abgerechnet wird", so Ackerler abschließend. 

www.bmf.gv.at

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