Wegweisendes OGH-Urteil
Banken müssen Gebühren für Kreditbearbeitung zurückzahlen

| Tobias Seifried 
| 30.10.2025

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die intransparenten Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und rückerstattet werden müssen. Einigen Klägern wurden bereits mehr als 12.000 Euro zugesprochen

In vielen Kreditverträgen österreichischer Banken wurden in der Vergangenheit sogenannte Kreditbearbeitungsgebühren verrechnet – zusätzlich zu Pauschalbeträgen, die als Bearbeitungsentgelt ausgewiesen waren. Laut Stefan Schleicher, Vorstand des Prozessfinanzierers Jufina, handle es sich dabei um Doppelverrechnungen. Gemeinsam mit dem Anwalt Florian Knaipp brachte er mehrere Fälle vor Gericht. Nach einem zweijährigen Verfahren entschied der OGH nun zugunsten der Kläger. Beklagte Partei war in diesem Fall die Bawag, die 12.150 Euro rückerstatten muss.

"Wir rechnen mit einer Klageflut in Milliardenhöhe", erklärte Schleicher. Jufina erhalte monatlich zahlreiche Anfragen zu vergleichbaren Fällen, durch das Urteil dürften es deutlich mehr werden. Nach einem langen Instanzenzug sei nun klargestellt, "dass diese Doppelgebühren nie zulässig waren".

Begründung

Der OGH begründete das Urteil mit der mangelnden Transparenz der verrechneten Entgelte. Im konkreten Fall seien neben einem Pauschalbetrag weitere Einzelgebühren etwa für Grundbuchs- oder Gerichtseingaben berechnet worden – ohne klare Zuordnung, wofür die Pauschale tatsächlich stand. Aufgrund dieser Unklarheit wurde die Rückzahlung angeordnet. Nach Einschätzung von Schleicher könnten viele Hypothekarkredite der letzten 30 Jahre betroffen sein.

Sammelklagen seien laut Knaipp bislang schwierig gewesen, da die Formulierungen in Kreditverträgen je nach Bank stark variieren. Deshalb habe man bewusst den Weg individueller Klagen gewählt. Das Urteil öffne nun den Weg für zahlreiche weitere Verfahren. "Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren", so der Anwalt.

Weitreichende Folgen

Das Urteil dürfte für die Bankenbranche weitreichende Folgen haben, da es jetzt eine klare höchstgerichtliche Linie in der Frage der Kreditbearbeitungsgebühren gebe, heißt es von Jufina.

www.jufina.at

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