Finanzbetrug in Tirol aufgedeckt
Baufirma hinterzog mehr als eine halbe Million Euro an Steuern

| Larissa Bilovits 
| 29.10.2025

Durch Schwarzarbeit, Scheinfirmen und fingierte Rechnungen entstand zwischen 2020 und 2023 ein Schaden von rund 556.000 Euro. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer wurden nun rechtskräftig verurteilt. 

Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am Mittwoch mitteilte, hat eine Tiroler Baufirma zwischen 2020 und 2023 systematisch Abgaben hinterzogen – insgesamt hat sich durch Schwarzarbeit und den Einsatz von Scheinfirmen und Scheinrechnungen ein Betrag von rund 556.000 Euro angehäuft. Laut Aussendung konnte das Amt für Betrugsbekämpfung den Fall in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Österreich und dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge vollständig aufklären, sodass die beiden ehemaligen Geschäftsführer inzwischen rechtskräftig vom Landesgericht Innsbruck verurteilt wurden. 

Unstimmigkeiten bei Arbeitszeiten und Scheinfirmen

Aufgefallen war die Firma im Zuge einer Kontrolle des Prüfdiensts für Lohnabgaben, bei der festgestellt wurde, dass für etwa 65.000 Arbeitsstunden keine lohnabhängigen Abgaben abgeführt worden waren. Dabei traten erhebliche Unstimmigkeiten in den Arbeitszeitaufzeichnungen zutage: Tätigkeiten, die auf den Baustellen tatsächlich ausgeführt wurden, scheinen außerhalb der offiziell dokumentierten Zeiten erfolgt zu sein. Eine schlüssige Erklärung dafür blieb die Geschäftsführung schuldig. Insgesamt ergaben sich dadurch nicht gemeldete Lohnzahlungen von rund 344.000 Euro.

Darüber hinaus deckte das Amt für Betrugsbekämpfung im weiteren Ermittlungsverlauf ein Netzwerk von Scheinunternehmen auf, die angeblich Bauleistungen als Subfirmen erbrachten. Tatsächlich verfügten die betreffenden Unternehmen aber weder über eigenes Personal noch über eine betriebliche Infrastruktur. Durch die Ausstellung fingierter Rechnungen kam es zu einer zusätzlichen Verkürzung von Abgaben in Höhe von rund 212.000 Euro.

Verurteilung rechtskräftig

Inzwischen wurde der Hauptangeklagte, langjähriger Geschäftsführer und Stiefvater des Mitangeklagten, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Geldstrafe bedingt nachgesehen wurde. Der Mitangeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten und eine Geldstrafe von 70.000 Euro, ebenfalls zur Hälfte bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Betrug schadet allen ehrlichen Steuerzahler:innen und untergräbt den fairen Wettbewerb. Wer glaubt, sich durch unlautere Mittel einen Vorteil verschaffen zu können, riskiert empfindliche Strafen. Wir werden den Kampf gegen Steuerbetrug noch verstärken und für mehr Gerechtigkeit sorgen", so Finanzminister Markus Marterbauer in einer Aussendung.

www.bmf.gv.at

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