Schuldig gesprochen – 24 Monate Haft
René Benko stolperte im ersten Prozess über Geschenk an seine Mutter

| Tobias Seifried 
| 15.10.2025

Im ersten Prozess gegen den gescheiterten Signa-Gründer ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Benko plädierte auf nicht schuldig, die Richterin sah das teilweise anders. Sein Anwalt erwägt nun weitere rechtliche Schritte. In Bezug auf die Schadenshöhe ging es aber nicht einmal um den sprichwörtlichen "Tropfen auf dem heißen Stein".

Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit ist der erste Prozess gegen den gefallenen Unternehmer auch schon wieder vorbei. Tag eins am Dienstag dauerte nur zwei Stunden (LEADERSNET berichtete). Am zweiten Prozesstag kamen erstmals auch Zeugen zu Wort.

Prozess im Zeichen der Signa-Pleite

Der Prozess markiert den Auftakt einer ganzen Reihe rechtlicher Verfahren im Zusammenhang mit der Milliardenpleite des Signa-Imperiums, das aus mehr als 1.000 Gesellschaften besteht. Das öffentliche Interesse war enorm – bereits am Vortag waren mehr als 70 nationale und internationale Medienvertreter:innen im Gerichtssaal anwesend.

Im Verfahren ging es um einen vermuteten Schaden in Höhe von 660.000 Euro. Laut Anklage soll Benko Vermögenswerte vor Gläubiger:innen verborgen haben, als die Insolvenz bereits absehbar war. Dabei standen zwei Vorgänge im Zentrum: eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.

Die vorsitzende Richterin Andrea Wegscheider verkündete um 14 Uhr das Urteil. Der Signa-Gründer wurde teilweise schuldig gesprochen. Konkret in Bezug auf die Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter. Dafür muss er wegen betrügerischer Krida zwei Jahre in Haft, wovon die Untersuchungshaft angerechnet wird. Bezüglich der Mietvorauszahlung für die Innsbrucker Villa wurde René Benko freigesprochen.

Wie das gefällte Urteil zeigt, differenzierte der Schöffensenat um Wegscheider also zwischen den beiden Vorwürfen ganz genau. Beide Male ging es um die Frage, ob Benko seine Gläubiger:innen vorsätzlich geschädigt hatte, indem er Geld beiseitegeschafft hatte. Einmal war das laut Gericht so, einmal nicht.

Verteidigung bestritt Vorwürfe

Benko hatte die Vorwürfe über seine Verteidigung vehement zurückgewiesen und beim Prozessauftakt am Dienstag auf nicht schuldig plädiert. Zu Beginn der Einvernahme verwies er auf eine schriftliche Stellungnahme, in der seine Position detailliert dargelegt worden sei.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hingegen warf Benko vor, trotz absehbarer Insolvenz seinen "luxuriösen Lebensstil" aufrechterhalten und nach dem Motto "Was nicht passt, wird passend gemacht" gehandelt zu haben.

Zeugenbefragungen

Vor der Urteilsverkündung wurden am Mittwoch insgesamt sechs Zeug:innen einvernommen, darunter Masseverwalter Andreas Grabenweger. Er hatte die Villa auf der Hungerburg im Sommer 2024 gemeinsam mit René Benko besichtigt und sprach von einem "noblen Zustand" des Objekts. Grabenweger fordert die geleistete Vorauszahlung zurück – nachdem eine außergerichtliche Lösung gescheitert war, brachte er Klage gegen die Vermieterin, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, ein.

Auch zwei frühere Signa-Manager wurden befragt. Mutter, Schwester und Ehefrau des Angeklagten waren als Zeuginnen geladen, machten jedoch von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Urteil: 24 Monate Haft – nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig – sowohl Benko als auch die Staatsanwaltschaft können bis Montag (20. Oktober 2025) Rechtsmittel ergreifen. Sein Strafverteidiger Norbert Wess zeigte sich kurz nach der Verkündung mit dem nicht rechtskräftigen Urteil nicht einverstanden. Laut ihm werde man weitere rechtliche Schritte erwägen.

Zahlreiche Prozesse dürften folgen

Die beiden Anklagepunkte sind Teil eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, in dem gegen mehr als ein Dutzend weiterer Beschuldigter und zwei Verbände ermittelt wird. Die Vorwürfe reichen von Untreue über Gläubigerbegünstigung bis zu Kreditmanipulation und Insolvenzverschleppung mit einem mutmaßlichen Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro (LEADERSNET berichtete) - für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Eine weitere Anklage gegen Benko hat die WKStA bereits eingereicht. Gegen diese hat er jedoch Einspruch erhoben (LEADERSNET berichtete).

Darüber hinaus gibt es noch Ermittlungsverfahren in Deutschland und Italien. Auch in den Nachbarländern wollen Gläubiger:innen viel Geld in Bezug auf den Fall des Signa-Imperiums zurück. Apropos: Im Rahmen der Privatinsolvenz von René Benko als Unternehmer wurden Forderungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro angemeldet (LEADERSNET berichtete). Bei der Pleite der Familie Benko Privatstiftung wurden sogar Forderungen von knapp 2,3 Milliarden Euro angemeldet, wobei der Insolvenzverwalter zunächst lediglich 49,5 Millionen Euro anerkannt hat (LEADERSNET berichtete).

All das zeigt, dass die Causa Signa die Gerichte wohl noch Jahre beschäftigen wird, und dass die 300.000 Euro, wegen denen René Benko am Mittwoch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

www.justiz.gv.at/wksta

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