Betrügerische Krida
René Benko hat Einspruch gegen zweite Anklage erhoben

| Tobias Seifried 
| 29.09.2025

In diesem Fall wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Gründer der insolventen Signa-Gruppe betrügerische Krida vor. Nun liegt der Ball beim Oberlandesgericht Innsbruck.

René Benko hat Einspruch gegen die zweite gegen ihn erhobene Anklage wegen betrügerischer Krida eingelegt. Das teilte das Landesgericht Innsbruck am Montag mit. Damit ist derzeit nur eine Anklage gegen den Tiroler Immobilienunternehmer rechtskräftig. Sie betrifft ebenfalls den Vorwurf der betrügerischen Krida und wird ab 14. Oktober vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt (LEADERSNET berichtete). Ob auch die zweite Anklage im Rahmen dieses Prozesses behandelt werden kann, hängt vom Ausgang des Einspruchs ab. Darüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck. Für Benko gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Vermögenswerte mußmaßlich beiseitegeschafft

In der zweiten Anklage wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem gefallenen Immobilieninvestor vor, Vermögenswerte im Wert von rund 370.000 Euro beiseitegeschafft zu haben – darunter Bargeld, Luxusuhren und Schmuckstücke, die in einem Tresor bei Angehörigen verborgen gewesen sein sollen. Eine Mitangeklagte – dem Vernehmen nach seine Frau Nathalie – soll ihn dabei unterstützt haben (LEADERSNET berichtete). Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Bereits in der ersten Anklage geht es um den Vorwurf, Gläubiger im Zuge der Insolvenz Benkos als Einzelunternehmer geschädigt zu haben. Dabei stehen eine Vorauszahlung von 360.000 Euro für die Miete eines Hauses sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige im Zentrum.

Umfangreicher Komplex

Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit dem Signa-Komplex insgesamt zu 14 Sachverhalten, darunter auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Der mutmaßliche Gesamtschaden wird derzeit mit rund 300 Millionen Euro beziffert.

www.justiz.gv.at

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