Wolfgang Hattmannsdorfer versichert
"Das Einspeisen von PV-Strom bleibt wirtschaftlich attraktiv"

Nachdem bekannt wurde, dass aufgrund des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes künftig auch für private PV-Anlagenbetreiber Netzentgelte fällig werden, hagelte es Kritik und Bedenken. Bei einem Arbeitstreffen wurde jetzt aber versichert, dass sich die Anlagen auch in Zukunft rechnen werden. Die E-Wirtschaft sieht aber Nachbesserungsbedarf.

Im Zuge eines Arbeitstreffens mit der Regulierungsbehörde E-Control haben Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner am Donnerstag (7. August) zentrale Aspekte des geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) erörtert. Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, faire und stabile Stromversorgung neu zu ordnen – insbesondere mit Blick auf die Energiewende. Zuletzt sind einige der im Gesetzesentwurf enthaltenen Pläne auf Kritik gestoßen.

Laut dem aktuellen E-Control-Tätigkeitsbericht besteht Reformbedarf, insbesondere bei der Struktur der Netzentgelte. Diese orientieren sich bislang stark am Energieverbrauch, obwohl ein Großteil der Netzkosten durch die Anschlussleistung entsteht. Künftig soll daher auf der Haushalts-Ebene (Netzebene 7) ein Leistungspreis eingeführt werden, der auf der flächendeckenden Smart-Meter-Infrastruktur basiert. Weitere Anpassungen umfassen die Zusammenlegung von Entgeltkomponenten sowie die Einführung eines neuen Systemdienstleistungsentgelts.

Photovoltaik bleibe wirtschaftlich attraktiv

Ein zentrales Thema des Treffens war die langfristige Absicherung privater Investitionen in Photovoltaik-Anlagen. Ministerium und E-Control betonen, dass Netzinfrastrukturbeiträge für private PV-Einspeiser lediglich im Cent-Bereich pro Kilowattstunde liegen sollen und verursachungsgerecht ausgestaltet seien. Damit bleibe das Einspeisen wirtschaftlich attraktiv und die Investitionssicherheit gewahrt, so Hattmannsdorfer und Zehetner.

Die Staatssekretärin erklärte: "Wer eine PV-Anlage betreibt oder plant, kann weiterhin auf stabile Rahmenbedingungen vertrauen." Ziel sei, private Investitionen in die Energiewende zu fördern, nicht zu bremsen. Der Energieminister hob hervor, dass die Ausgestaltung der Beiträge bewusst der unabhängigen Regulierungsbehörde überlassen werde – "frei von tagespolitischen Einflüssen und mit dem Fokus auf ein stabiles, faires System".

Neue Anforderungen durch dezentrale Stromerzeugung

Der steigende Anteil dezentraler Energiequellen, der Ausbau der Elektromobilität sowie neue digitale Technologien setzen die Stromnetze zunehmend unter Druck. Gleichzeitig sinkt durch mehr Eigenerzeugung der Stromabsatz – was die Finanzierung der Netzinfrastruktur erschwere. Die geplanten Entgeltreformen sollen diese Entwicklung berücksichtigen und eine nachhaltige Netzfinanzierung sicherstellen.

Begutachtung läuft bis Mitte August

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das sich derzeit in öffentlicher Begutachtung befindet, soll mehrere Neuerungen bringen (siehe Infobox). Der Gesetzesentwurf ist Teil eines breit angelegten Beteiligungsprozesses mit Akteur:innen aus Bund, Ländern, Energiewirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Begutachtung läuft noch bis Mitte August.

"Wir gestalten die Energiewende nicht im Hinterzimmer, sondern im Dialog", betonten Hattmannsdorfer und Zehetner abschließend. Das ElWG solle Innovationsspielräume schaffen und ein Stromsystem sichern, "das auch in Zukunft für alle funktioniert".

Kritik und Bedenken

Ob man mit diesen Erörterungen im Rahmen des Arbeitstreffens alle Bedenken beiseite schaffen konnte, bleibt abzuwarten. Zuletzt gab es unter anderem vonseiten Oesterreichs Energie Bedenken. Dort sieht man im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) grundsätzlich einen wichtigen Schritt für die Energiewende, mahnte aber in zentralen Punkten Nachbesserungen ein. Präsident Michael Strugl und Generalsekretärin Barbara Schmidt betonten bei einer Präsentation der Branchenpositionen in der Vorwoche die Notwendigkeit eines ausgewogenen, funktionalen Gesetzes im Sinne von Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Systemeffizienz.

Konkret sieht die österreichische E-Wirtschaft in mehreren Punkten des ElWG-Entwurfs Nachbesserungsbedarf. So wird die geplante Beteiligung von Stromerzeugern an Netzentgelten klar abgelehnt, da sie Investitionen ausbremse und Österreich im internationalen Vergleich benachteilige – vergleichbare Abgaben gebe es in den Nachbarländern nicht. Positiv bewertet wird zwar die Befreiung von Speichern von doppelten Netzentgelten, doch fordert die Branche klare Kriterien und einen verlässlichen Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Kritisch gesehen wird auch die vorgesehene Pflicht zur halbjährlichen Strompreisanpassung: Sie gefährde die Vertragsfreiheit, widerspreche europäischen Vorgaben und könne zu einem faktischen Zwang zu sogenannten Float-Tarifen führen. Beim geplanten Sozialtarif befürwortet die Branche gezielte Unterstützung für Bedürftige, lehnt jedoch eine Finanzierung durch Unternehmen ab, da diese bereits erhebliche Beiträge leisten. Darüber hinaus mahnt die E-Wirtschaft eine sorgfältige Prüfung von Sonderregelungen wie Direktleitungen, Peer-to-Peer-Modellen oder verpflichtenden Erdkabel-Pilotprojekten an, um unbeabsichtigte Mehrbelastungen für Haushalte und Betriebe zu vermeiden.

Positiv bewertet die Branche vor allem die geplante Einführung flexibler Netzentgelte, die Anreize für ein netzdienliches Verbrauchsverhalten schaffen sollen. Auch Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung – etwa eine standardisierte, digitale Rechnungslegung – werden begrüßt, da sie Effizienz steigern und den bürokratischen Aufwand sowohl für Unternehmen als auch für Kundinnen und Kunden reduzieren können.

Strugl appellierte am 30. Juli an die Politik, das Gesetz zügig zu beschließen, aber mit Blick auf Systemeffizienz und Investitionssicherheit nachzubessern. Die Branche sei bereit, ihre Expertise in den Reformprozess einzubringen.

www.bmwet.gv.at

www.e-control.at

www.oesterreichsenergie.at

ElWG Neuerungen

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das sich derzeit in öffentlicher Begutachtung befindet, soll unter anderem:

  • transparente, verursachergerechte Netzentgelte für Strombezug und Einspeisung bringen,
  • Rechtssicherheit für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Stromhandel schaffen,
  • flexible Tarife ermöglichen,
  • Investitionen in Speicher und Netzdienlichkeit fördern,
  • sowie die Verfahren für Netzausbau und Genehmigungen vereinfachen.
Ich habe meine Anlage auf nicht einspeisen programmiert, habe einen Speicher und verbrauche meinen Strom selber für Klima, Pool und Heizung je nach Saison! Ich will das sich die Anlage so schnell als möglich Amortisiert und nicht Geld verdienen!
Punkt!
So wie jeder Stromanbieter, hab auch ich nichts zu verschenken!
Mir ist es dann egal dann speise ich auch nicht ein und lasse alle klima geräte dauer laufen bevor ich den Gauner den Strom schenke
Echt Frechheit die Politik
Was diese Regierung mit dem Gesetz vorhat schädigt alle Menschen welche Gedanken reitet diese Menschen - die wollen nur Rückschritt - Gewessler war SUPER.
Falls ich für das einspeisen Netzgebür zahlen müsste speise ich nicht mehr ein. Der Wechselrichter kann auf nichteinspeisen umprogrammiert werden und der Fall ist für mich erledigt. Das sollten alle PV-Anlagenbesitzer machen.
Es ist eine Frechheit der Regierung Pv Betreiber zu bestrafen die einen großen Beitrag zur CO2 Einsparung beitragen .
Diese wurden bereits gestraft durch die Einführung der Motorbezogenen Steuer für Elektrofahrzeuge und Erhöhung der Netzgebühren sowie Streichung aller Förderungen für Photovoltaikanlagen und Speicher .
Weiters wird nur ein geringer Anteil für Stromeinspeisung bezahlt.
Diese Regierung soll sich schämen die österreichische Bevölkerung so auszubeuten und sie selbst am Futtertrog sich bereichern.
Alles was die frühere Ministerin Frau Gewessler zu Erreichung der Klimaziele eingeführt und beschlossen hat,wurde von dieser unfähigen Regierung abgeschafft.
Ich überlege mir den Ankauf von Heizstrahler um die im Sommer nicht gebraucht Energie im Sinne des Klimaschutzes im Freien zu vernichten. Da ich jetzt 4ct pro Kwh bekomme und dann noch ein paar ct für die Einspeisung zahlen soll ist dieses die wirtschaftlichste und einfachste Lösung.
Es lebe der Klimaschutz!!!
Sie bringen alle meine Bedenken auf den Punkt.
Ich habe das Glück mein Büro permanent zu Hause zu haben.
Der nächste Schritt wird sein den Speicher Mittag zu laden zu beginnen, nicht in der Früh, und ggf. den Speicher in der Früh noch aktiv zu entladen bis auf 20% runter - wenn ein sonniger Tag angesagt ist.
Und hier ist die Krux, das ist ohne intelligente Steuersysteme schon schwierig, und sollte auch nur saisonal aktiv geschalten werden. Das Wetter ist im Herbst/Frühjahr zu sprunghaft
Auch wenn die geplante Abgabe nur im Centbereich liegt, darf man die hohen Investitionskosten einer Photovoltaikanlage nicht außer Acht lassen. Die Einspeisevergütung liegt derzeit unter 10 Cent pro kWh – im Sommer durch Überproduktion oft noch niedriger. Energieanbieter zahlten teils nur 1–2 Cent pro kWh, während der Strombezug deutlich teurer ist. In einem konkreten Fall betrug die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis rund 92% pro kWh. Die Anbieter profitieren, private Betreiber bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Eine Anlage muss sich amortisieren – nicht um Gewinne zu erzielen, sondern um die Investition zu rechtfertigen. Besonders bei strombasierter Heizung im Winter empfiehlt sich eine großzügige Dimensionierung, was im Sommer zu Überschüssen führt. Berufstätige können den Strom oft nicht direkt nutzen. Nun sollen Betreiber für die ohnehin gering vergütete Einspeisung zahlen und bei über 12.500 kWh sogar Einkommenssteuer entrichten – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn.

Viele dieser engagierten Personen besitzen zusätzlich ein Elektrofahrzeug und leisten damit einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Dennoch werden sie durch zusätzliche Belastungen wie die motorbezogene Versicherungssteuer benachteiligt.

Fazit: Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist Photovoltaik für Privatpersonen kaum attraktiv. Wer eine größere Anlage besitzt, sollte prüfen, ob eine Abschaltung bei Nichtverbrauch sinnvoll ist – oder den Strom bewusst selbst nutzen, etwa für Klimaanlage oder Poolheizung.

Es ist bedauerlich, wie sich die Rahmenbedingungen für private Energiewende-Initiativen entwickeln.

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ElWG Neuerungen

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das sich derzeit in öffentlicher Begutachtung befindet, soll unter anderem:

  • transparente, verursachergerechte Netzentgelte für Strombezug und Einspeisung bringen,
  • Rechtssicherheit für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Stromhandel schaffen,
  • flexible Tarife ermöglichen,
  • Investitionen in Speicher und Netzdienlichkeit fördern,
  • sowie die Verfahren für Netzausbau und Genehmigungen vereinfachen.

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