Verdacht auf betrügerische Krida
Erste Anklage gegen René Benko im Signa-Komplex liegt vor

| Tobias Seifried 
| 15.07.2025

Im milliardenschweren Verfahrenskomplex rund um die insolvente Immo-Gruppe gibt es erstmals eine formelle Anklage gegen den gefallenen Investor. Darin wirft ihm die WKStA vor, viel Geld beiseite geschafft zu haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Dienstag beim Landesgericht Innsbruck Anklage wegen betrügerischer Krida gegen René Benko erhoben. Dem Signa-Gründer, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, wird darin vorgeworfen, im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer Vermögenswerte beiseitegeschafft zu haben, um Gläubigerforderungen zu schmälern oder ganz zu verhindern.

Konkret geht es laut Anklageschrift um folgende zwei Vorgänge:

  • Eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die laut Staatsanwaltschaft wirtschaftlich und sachlich nicht vertretbar gewesen sei.
  • Sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige, die ebenfalls bereits unter dem Eindruck wachsender finanzieller Schwierigkeiten erfolgt sein soll.

Benko droht Freiheitsstrafe

Der dadurch verursachte Gesamtschaden belaufe sich laut WKStA auf rund 660.000 Euro. Im Fall einer Verurteilung droht dem in U-Haft sitzenden Benko eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Die Anklage ist Teil eines größeren Ermittlungsverfahrens, das die WKStA seit Ende 2023 mit Unterstützung der "SOKO Signa" des Bundeskriminalamts führt und das Anfang des Jahres zur Festnahme führte. Im Fokus stehen dabei mehrere Verdachtsmomente, darunter schwerer Betrug, betrügerische Krida, Untreue, Förderungsmissbrauch und Gläubigerbegünstigung (LEADERSNET berichtete). Insgesamt werde gegen mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände ermittelt, so die WKStA. Den Gesamtschaden schätzen die Ermittler:innen derzeit auf rund 300 Millionen Euro.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Wie eingangs erwähnt, gilt für René Benko nach wie vor die Unschuldsvermutung. Auch ist die nun erhobene Anklage noch nicht rechtskräftig; ob und wann ein Prozess stattfinden wird, entscheidet das Landesgericht Innsbruck.

Die Ermittlungen im Verfahrenskomplex Signa sind damit noch lange nicht abgeschlossen: Laut WKStA werden aktuell mehrere Terabyte an sichergestellten Daten und zahllose physische Unterlagen ausgewertet. Der gesamte Ermittlungsakt umfasst inzwischen rund 1.500 Ordnungsnummern.

www.justiz.gv.at/wksta

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