Verdacht der unlauteren Handelspraktiken
Drogeriekette dm zeigt sich nach BWB-Vorwürfen einsichtig

| Wolfgang Zechner 
| 06.03.2025

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen die Drogeriekette beim Kartellgericht eine Geldstrafe beantragt. Grund ist der Verdacht auf unlautere Handelspraktiken. Gegenüber KEYaccount sprach das Unternehmen von Fehlern, die man bedauere.

Das nächste Handelsunternehmen ist ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Nachdem das Kartellobergericht (OGH) Anfang März eine Rekordstrafe in der Höhe von 70 Millionen gegen die Rewe International AG verhängt hatte, beantragte die BWB nun eine Geldstrafe gegen den Drogerie-Marktführer dm. Laut BWB erhielt die Behörde bereits im April des Vorjahres Hinweise auf ein Schreiben von dm, das an eine Vielzahl von Lieferant:innen versendet worden war. In diesen Schreiben forderte die Kette für die digitale Erweiterung der Filialen, eine Zahlung eines sogenannten OCR-Bonus in der Höhe von 1,5 bis 2,5 Prozent. Als OCR (Omni-Channel Retailing) wird eine Strategie im Handel bezeichnet, bei der alle verfügbaren Verkaufskanäle – online und offline –miteinander verknüpft werden. Diesen Forderungen standen nach Ansicht der BWB keine konkrete Gegenleistung gegenüber.

Die BWB leitete daraufhin im April 2024 Ermittlungen wegen des Verdachts ungerechtfertigter Forderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelprodukten ein. Da die Ermittlungen nach Ansicht der BWB den Verdacht bestätigten, stellte die Bundeswettbewerbsbehörde einen Antrag auf Verhängung angemessener Bußgelder in 20 Fällen an das Kartellgericht, das nun eine Höchststrafe von bis zu 500.000 Euro verhängen könnte. In einer Aussendung betonte die BWB aber, dass sich dm kooperativ gezeigt hatte. Auch gegenüber KEYaccount zeigte das Unternehmen Einsicht: "Wir können bestätigen, dass wir über eine Antragstellung der BWB an das Kartellgericht informiert sind. In den Formulierungen im Bereich der Kostentragung sind in Richtung Industrie Fehler passiert, die wir sehr bedauern. Dementsprechend wurde das Schreiben nach ersten Rückfragen und Hinweisen unserer Partner auch sofort zurückgezogen. Bei der dazu eingeleiteten Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde haben wir vollumfänglich kooperiert."

www.bwb.gv.at

www.dm.at

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