Millionenpleite in Wien: Laserbehandlung ging in die Hose

| Redaktion 
| 09.08.2022

Konkursverfahren gegen die Laser-Lounge The Skin Care Company GmbH – offene Forderungen bei der ebenfalls insolventen Tochtergesellschaft AYA Aesthetics sind laut KSV1870 uneinbringlich.

Im Herbst 2021 hat im "The Icon Vienna" das größte Laserkompetenzzentrum Österreichs eröffnet: AYA Aesthetics (LEADERSNET berichtete). Die Erfolgsaussichten schienen gut zu sein, denn High-Tech-Laser gelten nicht nur in Sachen Anti-Aging als Wundermittel für Schönheit, sie bieten zudem ein breites Einsatzgebiet. Von Tattoo-Entfernung über die Reduktion von Cellulitis bis hin zur Anregung des Haarwachstums gibt es kaum ästhetische Herausforderungen, bei denen sie nicht zum Einsatz kommen.

Für die Laser-Lounge The Skin Care Company GmbH und ihre Tochtergesellschaft AYA Aesthetics haben sich die großen Erwartungen aber nicht erfüllt. Das Unternehmen ist schon kurz nach dem Start in die Insolvenz geschlittert. Als Ursache wird ein erheblicher Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie genannt. Wie die Forderungen der Gläubiger zeigen, handelt es sich dabei um eine Millionenpleite.

Streitwert beträgt gut 1,15 Millionen Euro

Laut dem KSV1870 belaufen sich die angemeldeten Insolvenzforderungen auf über 2,81 Millionen Euro, von denen rund 1.66 Millionen Euro anerkannt wurden. Der Streitwert beträgt gut 1,15 Millionen Euro.

Das Schuldnerunternehmen war bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr operativ tätig. Das einzige bis zur Prüfungstagsatzung festgestellte werthaltige Vermögen stellte dem Kreditschutverband zufolge die Betriebs-und Geschäftsausstattung von AYA Aesthetics dar. Diese ist jedoch mit einem Bestandgeberpfandrecht belastet, sodass der ohnehin geringe Verwertungserlös nicht der allgemeinen Masse zugeht.

"Uneinbringlich"

Für die Gläubiger stehen die Chancen ziemlich schlecht. Laut dem KSV1870 seien offene Forderungen gegen die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft AYA Aesthetics aus heutiger Sicht uneinbringlich. Das Verfahren werde nach Abschluss der Verwertungshandlungen rasch beendet werden können. Die Gläubiger müssten jedoch befürchten, dass es zu einem Totalausfall ihrer Forderungen kommen werde, so der Kreditschutzverband.

www.ksv.at

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