Justizministerin Alma Zadic hatte unlängst einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der den Mieter:innenmarkt neu regelt. Dabei soll künftig das Bestellerprinzip zur Anwendung kommen. Es besagt, dass im Falle einer Vermietung nicht mehr wie bisher üblich die Mieter:innen die Makler:innenprovisionen zu bezahlen haben, sondern diejenigen, die die/den Makler:in engagieren. Sprich: Beauftragt ein Vermieter den Dienst, dann muss dieser dafür aufkommen.
Die Makler:innen-Branche befürchtet schon jetzt massive Einkommenseinbußen. Von 28,8 Millionen Euro im Jahr ist die Rede. Mieter:innenvereinigungen befürworten dagegen den Entwurf. Sie rechnen damit, dass sich Mieter:innen rund 50 Millionen Euro an Makler.innenprovisionen im Jahr sparen. Wie genau sich der Wohnungsmarkt dadurch verändern wird, ist noch nicht klar. Aufschluss gibt jedoch ein Blick nach Deutschland, wo das Gesetz bereits 2015 in Kraft getreten ist.
Weniger Immobilien am Markt?
Dort geben sich Mieterschutz-Vertreter:innen zufrieden. Das Gesetz habe das erfüllt, wofür es gedacht ist: eine Entlastung der Mieter:innen. Im Schnitt blieben ihnen etwa 2,4 Nettokaltmieten in Monat bei der Neuanmietung einer Wohnung erspart. Makler.innenbüros dagegen hatten in den letzten Jahren mit Umsatzrückgängen von 37 Prozent im Jahresschnitt zu kämpfen. Auch berichten Maklervertreter:innen, davon, dass seit dem Bestellerprinzip Eigentümer:innen ihre leeren Wohnungen tendenziell weniger oft vermieten. Das Vermarkten sei für diese weniger lukrativ geworden, sagt Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland. Demnach seien zwar die Kosten für eine neue Wohnung für die Mieter:innen gesunken, aber eben auch die Chancen, die richtige Bleibe zu finden.
Weiters hat er beobachtet, dass viele Eigentümer:innen, die es anfänglich selbst mit der Vermietung probiert hätten, doch wieder auf den/die Makler:in zurückgegriffen haben. Irgendwann hätten sie bemerkt, mit welchem Aufwand die Vermietung verbunden war, besonders wenn es sich um eine Liegenschaft in Top-Lage handelte. (no)
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