"Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren": Ab 2. Mai kann unterschrieben werden

Welche formalen und rechtlichen Stolpersteine es beim Einbringen eines Volksbegehrens zu überwinden gilt, erläutert der bekannte Antikorruptionsexperte und Mitinitiator des Volksbegehrens, Martin Kreutner, in der Compliance Praxis.



Kern- und Ausgangspunkt jedes Volksbegehrens (VB) ist das Anliegen, das man an den Gesetzgeber, das Parlament, richten und mit einer breiteren Öffentlichkeit teilen will. Dieses "Begehr" kann in Form eines konkreten Gesetzesantrages oder aber auch als einfache Anregung formuliert werden. Jedenfalls muss es eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen.

"Was zählt ist die thematische Auseinandersetzung"

Medial und in der öffentlichen Diskussion wird der Erfolg von VB, die es in den Eintragungszeitraum schaffen, gerne fast ausschließlich quantitativ an der finalen Zahl der Unterschriften gemessen. Dass dies zu kurz greift, ist mehr als naheliegend. Letztlich geht es um die thematische Auseinandersetzung mit der Sachmaterie, deren Anliegen das VB ist. Diese beginnt spätestens schon mit dem öffentlichen Diskurs um das VB und – hoffentlich – einer breiten parlamentarischen Behandlung und Umsetzung seiner Themen. Letzteres aber steht auf einem anderen Blatt Papier.

Aktiv werden kann jeder Österreicher und jede Österreicherin aber schon bald: Zwischen 2. und 9. Mai 2022 gibt es die Möglichkeit, das Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren mit seinen 72 Vorschlägen für ein sauber(er)es Österreich zu unterschreiben (am Handy dauert es nicht einmal eine Minute). Alle inhaltlichen Forderungen des Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehrens sind nachzulesen unter:www.antikorruptionsbegehren.at

Praxisbewährte Tipps und Hinweise auf Stolpersteine auf dem Weg zu einem erfolgreich eingebrachten Volksbegehren können Sie auf Compliance Praxis im ungekürzten Volltext nachlesen. (red)

 

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