Damit die Übertragung des Coronavirus auch in Betrieben unterbunden werden kann, hat der Bundestag die Regelungen am 24. November 2021 noch einmal verschärft. Doch das nun geltende 3G-Modell hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber weitreichende Folgen. Wir widmen uns in unserem heutigen Artikel den wichtigsten Fragen rund um das 3G-Zugangsmodell und verraten, mit welchen Pflichten diese Regelung verbunden ist.
Arbeitgeber sollten das obligatorische Testangebot beachten
Um mögliche Übertragungswege zu unterbrechen, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit hochwertiger Covid-Schutzausrüstung ausstatten. Insbesondere das Tragen von FFP2-Masken ist nun auch in Betrieben unverzichtbar geworden. Weiterhin erweisen sich vor allem PCR- und Schnelltests als wichtige Hilfsmittel im Kampf gegen die Pandemie. Grundsätzlich müssen alle Arbeitgeber den Beschäftigten mindestens zwei kostenfreie Tests pro Woche bereitstellen. Insbesondere Schnelltests liefern sehr rasche Ergebnisse und minimieren die Gefahr künftiger Infektionswellen. Während bei nasalen Antigentests ein Abstrich im Nasenraum erfolgt, wird bei Spucktests wiederum der Speichel als Probe herangezogen.
Sichere Covid-Tests weisen mögliche Infektionen zuverlässig nach
Das Angebot an Corona-Tests ist groß, sodass viele Unternehmen sich zunächst einen Überblick verschaffen müssen. Zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen von Covid-Tests zählen eine hohe Spezifität sowie Sensitivität. Sowohl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als auch das Paul-Ehrlich Institut (PEI) bieten hier eine wichtige Orientierung für Unternehmen. So finden Arbeitgeber auf den Webseiten beider Institute eine Auflistung aller sicheren Covid-Tests. Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen und Antworten zu Covid-Antigentests finden Sie unter diesem Link.
Alle Mitarbeiter müssen einen 3G-Nachweis vorlegen
Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1 müssen vor allem ungeimpfte Personen nun verschärftere Regeln in Kauf nehmen. Genesene sowie geimpfte Personen müssen ihren G-Status mit entsprechenden Zertifikaten oder einem digitalen Impfausweis bescheinigen. Personen ohne Genesenen- und Impfnachweis müssen derweil einen tagesaktuellen Covid-Test vorlegen, um Zugang zur Betriebsstätte zu erhalten. Demnach muss jeder Beschäftigte in gleichem Maße zu dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz beitragen. Es liegt hierbei in der Verantwortung des Mitarbeiters, das notwendige Testdokument einzuholen. Wer das Testangebot des Arbeitgebers nicht nutzen möchte, der kann sich alternativ an die Testzentren wenden.
Es greift das Auskunftsrecht für Arbeitgeber
Das 3G-Modell ist auch für den Arbeitgeber mit einigen Pflichten und Rechten verbunden. Zunächst dürfen Testungen im Betrieb nur mithilfe einer zusätzlichen Aufsichtsperson vorgenommen werden. Während Schnelltests nach 24 Stunden aufgefrischt werden müssen, dürfen PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Arbeitgeber sind gemäß ihres Auskunftsrechts dazu befugt, den G-Status der Mitarbeiter regelmäßig abzufragen. Zudem dürfen personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem G-Status stehen, verarbeitet und gespeichert werden. Nur so kann der Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht auch vollständig nachkommen.
Testverweigerern drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen
Ganz grundsätzlich gilt die Durchführung von Covid-Tests als zumutbare Vorschrift für den Arbeitnehmer. Demnach stellen tagesaktuelle Tests bei ungeimpften und nichtgenesenen Mitarbeitern eine wichtige Voraussetzung dar. Wer einen 3G-Nachweis verweigert, der muss daher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben einem Bußgeld droht unter anderem eine unbezahlte Freistellung. Langfristig dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis abmahnen sowie im Zweifel sogar eine Kündigung aussprechen. Allen Mitarbeitern ohne Genesenen- und Impfnachweis wird daher empfohlen, das Testangebot ihres Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Mobiles Arbeiten sollte unterstützend eingesetzt werden
Das 3G-Modell lässt sich nur dann problemlos umsetzen, wenn alle Beschäftigten des Unternehmens zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Arbeitgeber sind zudem gut darin beraten, ihren Mitarbeitern sowohl ausreichend Tests als auch FFP2-MASKEN zur Verfügung zu stellen. Auch die Möglichkeit des mobilen Arbeitens sollte in Zeiten von Corona genutzt werden. Somit wird das Office weniger ausgelastet und das Übertragungsrisiko zusätzlich verringert.