"Längere Verfahren führen nicht zu besseren Ergebnissen"

14. KWR Corporate Lounge zum Thema "Großprojekte in Österreich – wie entwickeln wir den Wirtschaftsstandort?" im Dachgeschoss des Justizpalasts.

Die von der Rechtsanwaltskanzlei KWR veranstaltete "KWR Corporate Lounge", die jährliche Podiumsdiskussion zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Themen, fand heuer bereits zum 14. Mal im Dachgeschoss des Wiener Justizpalastes statt.

Rechtliche Rahmen zur Veriwrklichung von Großprojekten

Unter der Moderation von Jörg Zehetner von KWR diskutierten vergangene Woche  der Wiener Standortanwalt und stellvertretende Direktor der Wirtschaftskammer Wien Alexander Biach, Sektionschef Florian Frauscher vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Vorstand des Flughafen Wien Günther Ofner und der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Sachs vor 130 Gästen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung von Großprojekten in Österreich.

Im Zentrum der Diskussion standen unter anderem die Themen Urbanisierung, Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte sowie generell die Entwicklung der Infrastruktur zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich. Alexander Biach setzt sich seit seiner Bestellung Mitte 2019 als Wiener Standortanwalt für wichtige Infrastruktur- und Innnovationsprojekte ein. Er plädierte für eine kontinuierliche und zügige Weiterentwicklung der Infrastruktur. Flughafen-Vorstandsdirektor Günther Ofner, der lange und letztlich erfolgreich um eine Bewilligung der "Dritten Piste" kämpfte, schilderte eindrücklich die vielfach zu beobachtenden überlangen Verfahrensdauern und die sich für Projektbetreiber und Öffentlichkeit daraus ergebenden Probleme.

Europäische Stolpersteine und andere Herausforderungen

Florian Frauscher und Michael Sachs zeigten sich überzeugt, dass schnellere Verfahren und raschere Entscheidungen die wesentlichen Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit bilden. Frauscher erläuterte die Ziele und Regelungsgrundsätze des Standortentwicklungsgesetzes, das mit 1. Jänner 2019 in Kraft trat: Standortrelevante Vorhaben, die überregionale und insbesondere in Bezug auf Investitionsvolumen und in Bezug auf Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung aufweisen, kann das besondere Interesse der Republik bestätigt werden. Diese Projekte kommen in der Folge in den Genuss von Beschleunigungsmaßnahmen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission würden einige Teile des Gesetzes gegen Europarecht verstoßen, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet wurde. Frauscher berichtete darüber, dass im Ministerium gerade an einer Stellungnahme an die Europäischen Kommission gearbeitet werde, mit der man die einzelnen von der Kommission erhobene Kritikpunkte entkräften wolle. Er merkte auch an, dass die Kommission das Gesetz nicht generell, sondern eben nur in einzelnen wenigen Bereichen kritisch sehe.

Infrastruktur essentiell, kürzere Verfahrensdauer gewünscht

Alle Podiumsdiskutanten waren sich schließlich einig: Zusätzliches Wachstum und damit die Absicherung des Wirtschaftsstandort Österreich ist nur möglich, wenn entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Daher müssten Verfahrensdauern drastisch reduziert werden, ohne hierdurch unnötig in die Rechte der Parteien einzugreifen. Dies sei jedoch auch zu schaffen, wie Verfahren aus anderen Rechtsgebieten, wie dem Vergaberecht zeigen, betonte Michael Sachs.

Auch die Frage des Moderators Jörg Zehetner, ob es einen Erfahrungssatz gebe, wonach längere Verfahren zu besseren Ergebnissen führen würde, verneint Michael Sachs eindeutig. Das Standortentwicklungsgesetz und eine allfällige Novellierung ist auch Gegenstand der laufenden Regierungsverhandlungen.

Eindrücke von der 14. KWR Lounge finden Sie in unserer Fotogalerie. (red)

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