Reform der zweiten Säule
Was das neue Pensionsmodell bringt – und wie es bewertet wird

| Tobias Seifried 
| 22.04.2026

Die Regierung reformiert die betriebliche Altersvorsorge und setzt auf mehr Wahlfreiheit und geringere Kosten. Während Branchenvertreter:innen von einem wichtigen Schritt sprechen, gibt es auch kritische Reaktionen.

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ihre mit Spannung erwartete Reform der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt, mit der die zweite Säule des Pensionssystems gestärkt werden soll. Ziel ist es, das bestehende System durch mehr Flexibilität, bessere Übersicht und niedrigere Kosten attraktiver zu gestalten und langfristig höhere Nettopensionen zu ermöglichen.

Die "Abfertigung Neu" bleibe unverändert bestehen, inklusive Kapitalgarantie und bestehender Verfügungsansprüche, hieß es beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. Ergänzend werden die Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen erweitert: Künftig sollen Abfertigungsanwartschaften einfacher in Pensionskassen oder Lebensversicherungen übertragen werden können. Ein gesetzlich verankertes Standardprodukt – der Generalpensionskassenvertrag – soll dabei eine kostenfreie Übertragung ermöglichen.

Neues Veranlagungsmodell

Zusätzlich wird ein neues Veranlagungsmodell innerhalb der Vorsorgekassen eingeführt. Dieses erlaubt eine langfristigere Veranlagung ohne Kapitalgarantie und eröffnet damit höhere Ertragschancen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und setzt eine umfassende Information über Chancen und Risiken voraus.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die automatische Zusammenführung von Abfertigungskonten. Konten ohne Beitragsleistung über einen Zeitraum von drei Jahren sollen künftig gebündelt werden, um die Übersicht zu verbessern. Ein Widerspruch bleibt möglich.

Auch die Verwaltungskosten sollen gesenkt werden. Laut den Plänen dürfen künftig maximal 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens pro Jahr verrechnet werden, statt bisher 0,8 Prozent. Ziel sei eine höhere Nettorendite für Anspruchsberechtigte.

Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für Pensionskassen ausgeweitet. So sollen Übertragungsmöglichkeiten erweitert, arbeitsrechtliche Einschränkungen reduziert und steuerliche Begünstigungen eingeführt werden. Der Abfindungsbetrag bei Pensionsantritt steigt auf 20.000 Euro.

Regierung zeigt sich zufrieden

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) spricht von einem "echten Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge". Durch die stärkere Nutzung von Kapitalmarktchancen könne die Nettopension bei konsequenter Nutzung über das Erwerbsleben hinweg um rund zehn Prozent steigen.

Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte, man kombiniere Sicherheit mit erweiterten Wahlmöglichkeiten. Die automatische Kontenzusammenführung solle für mehr Transparenz sorgen, während geringere Kosten die Effizienz erhöhen würden.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verwies darauf, dass künftig alle Arbeitnehmer:innen Zugang zu einer Zusatzpension erhalten könnten. Der Generalpensionskassenvertrag öffne das System breiteren Bevölkerungsgruppen.

So fallen die Reaktionen aus

Die vorgestellten Maßnahmen stoßen auf ein breites, jedoch differenziertes Echo aus Interessenvertretungen, Wirtschaft und Politik.

Für Birgit Gerstorfer (Pensionistenverband) bleibt die gesetzliche Pension "das Fundament der Alterssicherung". Zusätzliche Modelle könnten zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, entscheidend sei jedoch die Sicherung der ersten Säule sowie eine volle Pensionsanpassung. Die Möglichkeit, Abfertigungen als Zusatzpension zu nutzen, wird grundsätzlich begrüßt, solange die Wahlfreiheit uneingeschränkt bestehen bleibt.

Auch der ÖGB sieht in der Reform Fortschritte. Pensionsexpertin Anja Hafenscher bezeichnet mehr Wahlmöglichkeiten, geringere Kosten und den breiteren Zugang zu Pensionskassen als "klare Fortschritte". Gleichzeitig warnt sie, höhere Ertragschancen gingen stets mit höheren Risiken einher; Voraussetzung sei daher umfassende Information. Die gesetzliche Pension bleibe "das Fundament unseres Systems".

Die Junge Wirtschaft bewertet die Reform als "Schritt in die richtige Richtung", hält sie jedoch für nicht ausreichend. Bundesvorsitzende Verena Eugster argumentiert, ohne weitergehende Reformen im staatlichen Pensionssystem bleibe der budgetäre Druck hoch. Sie spricht sich unter anderem für strukturelle Anpassungen wie eine stärkere Orientierung des Pensionsantrittsalters an der Lebenserwartung aus.

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft stärkt die Reform den Wettbewerb und die Wahlfreiheit. Gleichzeitig werden weitere Anpassungen eingefordert, etwa bei steuerlichen Rahmenbedingungen und Produktgestaltung.

Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen begrüßt die geplanten Maßnahmen ausdrücklich. Andreas Zakostelsky sieht darin zentrale langjährige Forderungen erfüllt, insbesondere den breiteren Zugang zur Zusatzpension sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Veranlagung. Die Reform setze wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der zweiten Säule.

Positiv äußert sich auch der Seniorenbund. Präsidentin Ingrid Korosec bezeichnet die Öffnung der betrieblichen Zusatzpension für alle Arbeitnehmer:innen als "guten Schritt zur Vorsorge".

Kritischer fällt die Bewertung der Opposition aus. Markus Koza von den Grünen sieht in der Stärkung der zweiten Säule keine Priorität und verweist auf dringendere Herausforderungen wie Altersarmut, Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer:innen und fehlende strukturelle Reformen im System. Deutliche Kritik kommt auch von der FPÖ. Dagmar Belakowitsch bezeichnet die präsentierten Maßnahmen als unzureichend und fordert stattdessen stärkere Anreize für die betriebliche Vorsorge, etwa durch steuerliche Entlastungen oder attraktivere Rahmenbedingungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Zudem warnt sie vor zusätzlichen Belastungen für Pensionist:innen.

www.bundeskanzleramt.gv.at

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