WKÖ finanzierte wichtiges Musterverfahren
Gericht stoppt systematische Google-Fonts-Abmahnungen

| Redaktion 
| 15.01.2026

Ein Musterverfahren bringt Klarheit für Betriebe. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sieht systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung als rechtsmissbräuchlich.

In der Causa rund um die sogenannte "Abmahnwelle Google Fonts" liegt nun eine gerichtliche Entscheidung vor. Demnach gelten systematische Abmahnungen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als rechtsmissbräuchlich. In solchen Fällen bestehen weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Unterlassung nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Musterverfahren durch Wirtschaftskammer unterstützt

Finanziert wurde das Verfahren von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) für einen Mitgliedsbetrieb aus Niederösterreich. Im Rahmen dieses Musterverfahrens entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, dass bei derartigen systematischen Abmahnungen kein Anspruch auf DSGVO-basierte Forderungen gegeben ist.

"Damit wurde Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen geschaffen", sagte WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und ergänzte: "Das Urteil setzt ein klares Signal gegen diese missbräuchlichen Abmahnungen."

Hintergrund der Abmahnserie seit 2022

Ausgangspunkt der Abmahnwelle war der Sommer 2022. Damals wurden tausende Unternehmen in Niederösterreich sowie österreichweit wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihren Websites abgemahnt. Die Begründung lautete, es komme dabei zu einer unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten – konkret der IP-Adresse von Nutzer:innen – an Google in den USA.

Im Zuge der Abmahnungen wurden pauschal 190 Euro pro Website verlangt, bestehend aus 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten.

Gericht sieht gezielte Provokation von DSGVO-Verstößen

Die Wirtschaftskammer finanzierte das Musterverfahren, um die Vorgangsweise prüfen zu lassen und Klarheit für Unternehmen zu schaffen. Das Gericht hielt fest, dass im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorliegt. Ausschlaggebend war, dass die Klägerin Webseiten automatisiert aufgerufen hatte, um gezielt DSGVO-Verstöße auszulösen und daraus finanzielle Vorteile zu ziehen.

"Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen vertreten wurde", betont Ecker. 

Sollte gegen das Urteil Berufung eingelegt werden, soll der:die niederösterreichische Unternehmer:in weiterhin von der Wirtschaftskammer unterstützt werden, so die WKNÖ. 

www.wko.at

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV