Das ATV-Format "Das Geschäft mit der Liebe" sorgt einmal mehr für Aufsehen. Erstmals gestartet war die Sendung 2010. Gezeigt wurden österreichische Single-Männer, die unter anderem gezielt in Ländern wie der Ukraine, in Russland, Rumänien oder auch der Slowakei auf der Suche nach einer "Lebenspartnerin" waren – zum Teil mit der Begründung, Frauen dieser Gebiete seien wesentlich "pflegeleichter". Die Sendung wurde jahrelang unkommentiert ausgestrahlt, bis Mitte diesen Jahres, als ein offener Brief von Politiker:innen zur Pausierung des Formats führte. Doch damit war "Das Geschäft mit der Liebe" nicht gänzlich vom Bildschirm verschwunden. Denn nach einer Überarbeitung des Inhalts und mit geschärften Richtlinien brachte ATV die "Liebessuchenden" zurück ins Fernsehen (LEADERSNET berichtete). Nun steht die Sendung abermals in der Kritik.
Wie bekannt wurde, machte die KommAustria in der Folge "Wodka Exzesse" schwerwiegende Rechtsverletzungen aus. Auf der offiziellen Seite heißt es, dass in einem Verfahren gegen die ATV Privat TV GmbH & Co KG (ATV) als Anbieterin des Mediendienstes "ATV" die Missachtung der Menschenwürde sowie Aufstachelungen zur Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts festgestellt wurden. Diesen Tatbestand stufe die Behörde als schwerwiegende Verletzung von Bestimmungen des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) ein. Darüber hinaus habe ATV bei der Bereitstellung der Sendung auf Abruf gegen Jugendbestimmungen des AMD-G verstoßen.
Doch was ist passiert?
Grund für den Eklat ist die Folge vom 19. März 2025 in der zwei Protagonisten Partnerinnen in Kasachstan, drei weitere in Thailand suchten. An beiden Drehorten machten die Männer Bekanntschaft mit einheimischen Frauen. Dabei sei es in Thailand in Bezug auf die Frauen zu verschiedenen Aussagen und Handlungen gekommen, die laut der Entscheidung der KommAustria die Frauen stark zu Objekten degradierten und in deren Menschenwürde eingriffen. Auch das Verbot zur Aufstachelung zur Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts sei verletzt worden, so die Behörde. Nach Ansicht der KommAustria haben die Aussagen und Handlungen der Protagonisten vermittelt, dass Frauen grundsätzlich und jederzeit, auch gegen Widerstand, sexuell gefügig zu sein haben – ihre Einwilligung in sexuelle Handlungen sei also nicht erforderlich und die sexuellen Handlungen könnten mit sogar mit Gewalt erzwungen werden, so die Kritik. Laut der Behörde bieten derartige Szenen Anreize zur Gewalt an Frauen.
Obendrein kam es zu einer Darstellung des wiederholten und exzessiven Alkoholkonsums, und das, obwohl die Sendung über einen Zeitraum von mehr als drei Tagen bereitgestellt wurde, ohne sicherzustellen, dass sie von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden kann, da sie im Bereitstellungszeitraum frei zugänglich und ohne Einschränkungen abrufbar war.
Verantwortung von ATV
Entscheidend sei, dass ATV die unbestrittene redaktionelle Verantwortung für die Sendungsgestaltung nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen habe, so die KommAustria. Es sei daher jedenfalls davon auszugehen, dass sich die Mediendiensteanbieterin im Rahmen ihrer redaktionellen Verantwortung auch die Aussagen und Verhaltensweisen Dritter in Form der Protagonisten zurechnen lassen müsse. Auch wird angeführt, dass entgegen der Stellungnahme von ATV nicht entscheidend sei, ob es "hinter den Kulissen" bei den Dreharbeiten wirklich oder nicht wirklich zu den angedeuteten, inkriminierten Handlungen gekommen sei oder ob die betroffenen Frauen aufgrund sprachlicher bzw. räumlicher Barrieren die verbalen Entgleisungen nicht hätten verstehen können, da es allein auf die Ausstrahlung und dementsprechend die Wirkung der Sendung auf das Publikum ankomme, so die Behörde weiter.
Der noch nicht rechtskräftige Bescheid der KommAustria enthält eine detaillierte Analyse der gesamten Sendung sowie die von ATV im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und ist hier veröffentlicht.
www.atv.at
www.rtr.at
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