Registrierkassenreform der Bundesregierung
Handel begrüßt freiwilligen Digitalbeleg und weniger Bürokratie

| Wolfgang Zechner 
| 10.12.2025

Mit dem neuen Registrierkassenpaket setzt die Bundesregierung zentrale Anliegen des Handels um: digitale Belege ohne Zwang, dauerhafte Erleichterungen für kleine Betriebe und eine inflationsangepasste Umsatzgrenze. Der Handelsverband spricht von einem wichtigen Schritt in Richtung Praxisnähe.

Der Handelsverband bewertet das vorgestellte Registrierkassenpaket als deutliche Entlastung für Unternehmen. Kernpunkt ist die Möglichkeit, Belege ab Oktober 2026 auch digital mitzunehmen, etwa über Bildschirmanzeige oder QR-Code direkt an der Kasse. Für die Nutzung gelten künftig keine Betragsgrenzen mehr. Entscheidend sei jedoch, dass diese Form der Belegerteilung freiwillig bleibt. Geschäftsführer Rainer Will betont: "Digital darf nicht zu digitalem Zwang werden." Kund:innen wie auch Händler sollen weiterhin frei wählen können, ob sie einen klassischen Papierbon oder eine digitale Variante bevorzugen.

Dauerhafte Warengruppenregel bringt Planungssicherheit

Neben dem Digitalbeleg sichert das Paket eine Regelung ab, die vor allem kleinen Markt-, Straßen- und Wanderhändlern zugutekommt: die Arbeit mit maximal 15 Warengruppen. Bislang war diese Ausnahme befristet, nun wird sie dauerhaft verankert. Für viele Kleinbetriebe bedeutet das geringere Systemkosten und mehr Flexibilität im Tagesgeschäft. Der Handelsverband spricht von einem wichtigen Instrument, das über Jahre eingefordert wurde.

Inflationsanpassung bei Umsätzen im Freien

Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte Kalte-Hände-Regelung. Ab Anfang 2026 steigt die Umsatzgrenze für mobile Verkaufsstände von 30.000 auf 45.000 Euro. Laut Verband ist das eine längst fällige Reaktion auf die Preisentwicklung der vergangenen Jahre. "Das ist Entlastung dort, wo sie wirklich ankommt", so Will.

Umsetzung ohne Zusatzlasten gefordert

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung mahnt der Handelsverband eine praxistaugliche Umsetzung ein. Digitale Belege müssten ohne neue technische Auflagen, zusätzliche Kosten oder verpflichtende Plattformen auskommen. Ebenso müsse klar sein, dass jede digitale Lösung datenschutzkonform und nur auf freiwilliger Basis genutzt wird. Gelinge dies, profitieren Handel, Konsument:innen sowie die Umwelt gleichermaßen, resümiert der Verband.

www.handelsverband.at

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