Lukrative Investmentmöglichkeiten
Private Equity-Verordnung öffnet neue Wege für Privatanleger

| Tobias Seifried 
| 04.11.2025

Die lukrativen Anlagemöglichkeiten waren bisher vor allem für institutionelle Investoren interessant – etwa Family Offices, Versicherungen oder Stiftungen. Jetzt wird auch Privatpersonen der Zugang ermöglicht. 

Private Equity galt lange als Domäne institutioneller Investoren – etwa von Family Offices, Versicherungen oder Stiftungen. Mit der überarbeiteten europäischen ELTIF-2.0-Verordnung (European Long Term Investment Fund) wurde diese Anlageklasse nun auch für Privatanleger:innen geöffnet. Dadurch erhalten sie Zugang zu renditestarken Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, wie die Schoellerbank in einem am Dienstag veröffentlichten Analysebrief informierte.

Rund 88 Prozent der weltweit tätigen Unternehmen mit einem Umsatz über 100 Millionen Euro sind nicht börsennotiert. Damit eröffnet sich für Investor:innen ein deutlich breiteres Anlageuniversum, zugleich jedoch auch ein höheres Maß an Komplexität und Risiko, das professionelles Management erfordere.

Komplexe Anlageform mit hohem Know-how-Bedarf

Private-Equity-Investitionen unterscheiden sich deutlich von klassischen Fondsanlagen. Neben Kapital sind operative und strategische Expertise erforderlich, um Unternehmensbeteiligungen weiterzuentwickeln und gewinnbringend zu veräußern. "Die Managementleistung ist aufwendiger und kostenintensiver, zugleich aber entscheidend für den Erfolg solcher Investments", heißt es aus der Schoellerbank.

Investiert wird in unterschiedliche Entwicklungsphasen – von Venture Capital in der Gründungsphase über Growth Capital bis zu Buy-out-Investments. Diese Phasen sind mit jeweils unterschiedlichen Risiko- und Renditeprofilen verbunden. Junge Unternehmen bieten hohe Performance-Chancen, bergen aber zugleich ein höheres Ausfallrisiko. Für erfahrene Investor:innen könne Private Equity daher ein sinnvoller Baustein zur Diversifikation eines Portfolios sein. Private Equity ELTIF

ELTIF 2.0 öffnet den Markt

Bereits 2013 hatte die EU mit der ersten ELTIF-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen für langfristige Investments geschaffen. In der Praxis blieb der Erfolg jedoch überschaubar, da die Vorgaben als zu restriktiv galten. Mit der seit Jänner 2024 geltenden ELTIF-2.0-Regulierung wurde der Zugang zu illiquiden Vermögenswerten deutlich erleichtert.

Privatanleger:innen können nun in langfristige Beteiligungen investieren und – etwa über sogenannte Evergreen-Strukturen – nach einer bestimmten Haltedauer wieder flexibel agieren. Die Einstiegshürde liegt mit rund zehntausend Euro deutlich niedriger als bisher.

Laut Norbert Prenner von der Schoellerbank schließe ELTIF 2.0 "die Lücke zwischen traditionellen Investmentfonds und Private-Equity-Fonds" und eröffne neue Perspektiven für langfristig orientierte Investor:innen.

Private Equity ELTIF

Kooperation mit BlackRock

Die Schoellerbank bietet seit 2020 Private-Equity-Investments an und kooperiert dabei mit BlackRock, einem der weltweit größten Anbieter im Bereich Private Markets. Gemeinsam habe man eine Lösung entwickelt, die professionelles Management mit einer flexiblen Evergreen-Struktur kombiniert. So soll auch risikosensitiven Anleger:innen der Zugang zu dieser Anlageklasse ermöglicht werden. BlackRock verwaltet eigenen Angaben zufolge mehr als 450 Milliarden US-Dollar in Private Markets und zählt damit zu den erfahrensten Anbietern weltweit.

Ausblick

Das Angebot an ELTIF-2.0-Produkten ist derzeit noch begrenzt, dürfte aber in den kommenden Jahren wachsen. Entscheidend für den Anlageerfolg bleiben die Expertise der Manager:innen, die Ausgestaltung der Fondsstruktur und die Diversifikation der Investments. Investitionen in Private Equity, so die Schoellerbank, könnten künftig "einen festen Platz als Beimischung in einem breit aufgestellten Portfolio" einnehmen – vorausgesetzt, Anleger:innen informieren sich umfassend über Chancen, Risiken und Laufzeiten.

www.schoellerbank.at


Die Schoellerbank verweist in ihrem Analysebrief darauf, dass jede Kapitalveranlagung mit einem Risiko verbunden ist und die Inhalte keine Anlageberatung und keine Anlageempfehlung darstellen.

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