Ab Ende Juli
Trafiken dürfen bald Cannabisprodukte verkaufen

| Larissa Bilovits 
| 10.07.2025

Wie der Verwaltungsgerichtshof jüngst feststellte, unterliegen rauchbare Cannabisblüten mit niedrigem THC-Gehalt dem Tabakmonopolgesetz. Die ersten Bewilligungen an Tabakgroßhändler wurden bereits erteilt, der Verkauf startet Ende Juli. 

Ab Ende Juli findet eine kleine Revolution in Österreichs Trafiken statt: Neben Zigaretten und Zigarren werden erstmals auch rauchbare Cannabisblüten über die Ladentische gehen – und zwar ganz legal. Den Startschuss dafür gaben diese Woche erste Genehmigungen des Finanzministeriums an Tabakgroßhändler. 

Unterliegt Tabakmonopolgesetz

Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Dieses hielt jüngst fest, dass der Verkauf von Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliege. Bei THC handelt es sich um jenen Bestandteil der Hanfpflanze, der hauptsächlich für den Rausch verantwortlich ist. Dementsprechend, so die Erkenntnis des VwGH, würden derartige Produkte unter das Tabakmonopolgesetz fallen und seien Trafiken vorbehalten. Zudem müssten auf rauchbarem Hanf künftig Warnhinweise angebracht sein, der Onlinehandel sei untersagt und geltende Jugendschutzbestimmungen seien einzuhalten, wie das Finanzministerium in einer Aussendung verlautbaren ließ. 

Hanfshops fürchten um Existenz

Hanfprodukte ohne THC können eine beruhigende, schlaffördernde oder schmerzlindernde Wirkung haben und werden dementsprechend meist aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen konsumiert. Bisher wurden sie meist in dezidierten Hanfshops vertrieben – nun, da der Verkauf künftig Trafiken vorbehalten ist, fürchten diese natürlich um ihre Existenz. Dennoch kündigen einige der Betreiber:innen an, weiterhin Hanfprodukte verkaufen zu wollen. 

Der Verkauf in den Trafiken soll jedenfalls zu fixen Preisen erfolgen – eine Packung mit zwei Gramm soll rund 19 Euro kosten. 

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