Österreich geht hart gegen Tempo- und Verkehrssünder vor. Die Regierung des Landes hat sich zum 1. März 2024 noch einmal für eine deutliche Verschärfung der Regeln und damit auch für höhere Strafen entschieden. Seither müssen Temposünder nicht nur mit empfindlichen Strafen rechnen. Sie können ebenso in Extremfällen neben dem Führerschein auch ihr Auto verlieren. Zudem können die zuständigen Behörden im Land Bußgelder von bis zu 7.500 Euro verhängen. Die hohen Strafen gelten generell nicht nur für einheimische Autofahrer, sondern auch für ausländische Reisende, die im Land unterwegs sind.
Harte Strafen für Temposünder: Wann droht der Verlust des Fahrzeugs
Wer auf Österreichs Straßen viel zu schnell unterwegs ist, muss mit außergewöhnlich hohen Strafen rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts sowie über 90 km/h außerorts droht die Beschlagnahmung des Autos. Dieses kann nach den neuen Regeln des Bußgeldkatalogs auch versteigert werden. Wer bereits eine einschlägige Vorstrafe hat, muss mit diesem Schritt schon bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen. In diesem Fall droht die Beschlagnahmung schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts sowie außerorts bei 70 km/h.
Bei Miet- und Leasingfahrzeugen ist eine Beschlagnahmung zwar nicht möglich, allerdings wird dem betroffenen Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug ausgesprochen. Das Lenkverbot wird generell auch im Führerscheinregister eingetragen.
Bis zu 7.500 Euro Bußgeld für Raser
Auch bei Tempoüberschreitungen unterhalb des Beschlagnahmungslimits gelten nun seit Anfang 2024 hohe Bußgelder. Lag die Höchstgrenze für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts bislang bei 5.000 Euro, ist diese mit dem neuen Bußgeldkatalog auf 7.500 Euro gestiegen.
Darüber hinaus kann nun auch der Führerschein deutlich länger entzogen werden. Hier gibt es aber Einschränkungen für ausländische Autofahrer. Deutsche, die beispielsweise innerorts über 40 km/h zu schnell unterwegs sind, betrifft der Führerscheinentzug nur wenn sie auch in Österreich unterwegs sind. Generell kann der Führerschein schon seit 2021 bis zu vier Wochen entzogen werden.
Handy am Steuer: auch hier warten deutliche Bußgelderhöhungen
Empfindliche Bußgelder müssen Autofahrer in Österreich bei Weitem nicht nur bei Tempoüberschreitungen fürchten. Diese drohen auch dann, wenn sie mit dem Handy am Steuer ertappt werden. Nachdem 2021 mehr als 130.000 Autofahrer bei diesem Vergehen registriert wurden, hat sich das Land dazu entschlossen, die Bußgelder anzupassen.
So muss nun mit einem Bußgeld von bis zu 140 Euro gerechnet werden. Die Höchststrafe wird fällig, wenn der Handyverstoß durch ein Blitzerfoto registriert wurde. In diesem Fall müssen die Verkehrssünder auch eine Anzeige fürchten. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Bislang lag die Grenze bei 50 Euro.
Hohe Strafen auch bei anderen Verstößen
Mit empfindlichen Bußgeldern muss generell auch bei anderen Verkehrsverstößen gerechnet werden. Wer beispielsweise die Winterreifenpflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Trunkenheitsfahrten ab 0,5 Promille werden mit mindestens 300 Euro geahndet. Wer eine rote Ampel überfährt, riskiert mindestens 70 Euro Bußgeld.
Hohe Bußgelder dienen der Unfallprävention
Mit ihren hohen Bußgeldern verfolgt die österreichische Regierung in erster Linie ein Ziel. Sie möchte Unfallprävention betreiben. Daher werden gerade Verstöße wie die Teilnahme an illegalen Rennen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen empfindlich bestraft. Doch das strenge System hat auch einen entscheidenden Nachteil: Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie er beispielsweise in Deutschland zu finden ist. Stattdessen liegt es immer im Ermessen der Behördensprengel, welche Bußgelder und Strafen sie wirklich verhängen. Hier gibt es also immer einen gewissen Spielraum. Generell wird jedes Vergehen von den zuständigen Behörden einzeln betrachtet und beurteilt. Das sorgt natürlich auch bei den Verkehrsteilnehmern immer für eine gewisse Verunsicherung. Darüber hinaus werden die Vergehen unterschiedlich bearbeitet. Die Bußgeld-Behörden sind beispielsweise für Anonymverfügungen zuständig. Diese sind auf eine maximale Bußgeldhöhe von 365 Euro begrenzt und tauchen nicht im Strafregister auf. Die Höhe der Organmandate wird dagegen von den zuständigen Polizisten festgelegt. Hier gibt es auch nicht so große Abweichungen wie bei den Anonymverfügungen.
LKW Verbot in Österreich: Einschränkungen an Wochenenden und nachts
Hohe Bußgelder sind aber nur eine Seite der österreichischen Verkehrspolitik. Deutliche Einschränkungen gibt es auch für LKWs. So gilt in Österreich ein strenges Wochenendfahrverbot für sämtliche Lastkraftwagen, die mehr als 7,5 Tonnen Gewicht mitbringen. Das LKW-Fahrverbot gilt für alle Straßen im Land. Es beginnt an Samstagen um 15 Uhr und endet an Sonn- und Feiertagen um 22 Uhr. Generell gibt es nur wenige Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise LKW mit Anhängern, die der Milchbeförderung dienen sowie Fahrzeuge, die für die Beförderung von Stech- und Schlachtvieh genutzt werden. Auch beim Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln gibt es Ausnahmen.
Mit weiteren Einschränkungen müssen LKW-Fahrer in der Nacht rechnen. So gilt in Österreich von 22 bis 5 Uhr morgens ein Nachtfahrverbot für alle LKWs. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrzeuge, die zum Bundesheer und Straßendienst gehören sowie Fahrzeuge, die über die grüne L-Tafel verfügen. Diese sind besonders lärmarm.