Durch einen Zufallsfund während der Hausdurchsuchung bei einem Gastronomie- und Hotellerie-Unternehmen stießen Steuerfahnder:innen aus Salzburg auf einen Kalender mit Informationen über Bau- und Renovierungsarbeiten an den Gebäuden des Unternehmens. Darin waren auch geleistete Barzahlungen an die beauftragten bauausführenden Unternehmen vermerkt, welche sich bei den Ermittlungen als Schwarzgeldzahlungen herausstellten.
Keine Erfassung der Umsätze
Diese Zahlungen wurden weder bei dem Bau-Unternehmen als betriebliche Umsätze und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst, noch wurden sie in weiterer Folge in den Steuererklärungen offengelegt. Die Steuerfahnder:innen haben daraufhin auf Grundlage eines vorläufigen strafbestimmenden Wertbetrages von 720.000 Euro eine Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung bei dem Bauunternehmen durchgeführt. Im Zuge dieser Durchsuchung gab der Beschuldigte schließlich zu Protokoll, im Ermittlungszeitraum eine Million Euro Schwarzgeld von diversen Bauunternehmern erhalten zu haben. Der Abschlussbericht der Steuerfahndung befindet sich derzeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. Der Gastronom als Auftraggeber des Bauvorhabens wird als Beitragstäter geführt.
Insgesamt 111 Fälle
Insgesamt haben im ersten Halbjahr 2023 die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 111 Fälle erfolgreich abgeschlossen und dadurch Steuernachzahlungen in Höhe von 21,3 Millionen Euro erzielt. Den Steuerhinterzieher:innen drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde – somit mehr als 42 Millionen Euro – und mitunter auch Haftstrafen.
Finanzminister Magnus Brunner: "Die Bilanz der Teams der Steuerfahndung für 2023 beweist einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Kolleg:innen zum Schutz der redlichen Wirtschaft Österreichs ist. In den Betrugsmustern lässt sich eine Zunahme von Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen. Darüber hinaus treten auch weiterhin im Bau- und Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem Elektronikhandel sowie im Dienstleistungsbereich Betrugsmuster betreffend Steuerhinterziehungsmodellen auf."
www.bmf.gv.at
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