Ein Urteil der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zu Google Analytics sorgt seit Tagen für Unsicherheit in den Marketingabteilungen. Gleichzeitig kursieren zahlreiche Interpretationen, Kommentare und Falschmeldungen. Digitalexperte und Google-Partner e-dialog gibt Entwarnung: der Einsatz von Google Analytics sei weiterhin und auch datenschutzkonform möglich. Dafür müssten jedoch einige Schritte beachtet werden.
Auslöser
Der Auslöser für die aktuelle Diskussion war ein kürzlich veröffentlichter Teilbescheid der DSB. Dabei handelt es sich um die Entscheidung zu einer konkret vorliegenden Beschwerde aus dem Jahr 2020 durch die Organisation noyb, des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.
Hier wurden tatsächlich Mängel nachgewiesen, wodurch die Nutzung von Google Analytics nicht rechtskonform lief. "Mit einem fundierten Konzept und einer sauberen Implementierung lassen sich solche Fehler vermeiden" erklärt Kristina Niederer, Head of Digital Analytics bei e-dialog. "Ein simpler Anbieterwechsel ist hier nicht die Lösung", so Siegfried Stepke von e-dialog, "denn Google Analytics ist mittlerweile der zentrale Daten-Hub im Datadriven Marketing und unersetzbar zur Aktivierung von Daten via Targeting und Personalisierung."
Datenschutzkonforme Nutzung
Laut den Experten müssen vier Punkte für die rechtskonforme Nutzung von Digital Analytics Tools gegeben sein:
- Erfüllen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Akzeptieren der "Data Processing Terms for all Google Products" (DPAs) in den Settings von Google Analytics und der entsprechende Hinweis in den Datenschutzbestimmungen der Website auf eine mögliche Datenübermittlung in Drittstaaten.
- Bedacht auf rechtskonforme Einholung der Einwilligung von Webistebesucher:innen - also bevor Google Analytics arbeitet.
- Mit den Privacy Settings im Setup von Google Analytics sicherstellen, dass keine personenbezogenen Daten (PIIs) einfließen. e-dialog empfiehlt die Nutzung von Features wie der IP-Anonymization, unterstützt Unternehmen aber auch mit detaillierten Google Analytics Audits auf Personenbezug und der richtigen Analytics-Implementierung.
- Serverside Tracking sei nicht nur eine geeignete Lösung, um die Lebensdauer von 1st-Party Cookies zu erhöhen und so manchen Tracking-Blocker zu umgehen, sondern biete auch Möglichkeiten zu kontrollieren, welche Daten in welcher Form an Google Analytics übertragen werden, so die Experten.
Wie geht es weiter?
Die Reichweite der DSB-Entscheidung ist aber weitaus größer. Einerseits sind noch zahlreiche Beschwerden von noyb anhängig und werden die Datenschutzbehörden noch länger beschäftigen. Es ist anzunehmen, dass die Entscheidungen in anderen EU-Ländern ähnlich ausfallen werden. Auch betrifft die Thematik nicht nur Google Analytics sondern praktisch jegliche digitale Plattform inklusive Social-Media-Dienste.
Andererseits stehen mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) weitere große Reglements vor der Beschlussfassung. Diese sollen digitale Dienste und vor allem deren Umgang mit Daten - insbesondere durch große amerikanische Unternehmen - regulieren. Die Branche hofft auf praxisnahe Regulierungen. "Hier ist unserer Ansicht nach die Politik gefragt, durch klare Gesetze das Standing der heimischen Unternehmen zu unterstützen und nicht ihnen und NGOs den 'Kampf' gegen internationale Großkonzerne aufzubürden", stellt Siegfried Stepke die Chance der digitalpolitischen Zukunft dar. (red)
www.e-dialog.at