Dass Corona zum Wort des Jahres 2020 gekürt werden wird, darüber besteht wohl kein Zweifel. Alles andere ist offen. Jetzt gilt es vor allem, den wirtschaftlichen Flächenbrand unter Kontrolle zu bringen. Die Unruhe und Nervosität – auch meine persönliche – wächst von Tag zu Tag und mein Mitgefühl gilt nicht nur jenen Menschen, die jetzt ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen verrichten, sondern auch all jenen, die in den letzten Wochen ihre Jobs verloren haben oder massive Umsatzeinbrüche verzeichnen mussten.
Wie Sie erhalte auch ich jeden Tag zahlreiche Informationen zur aktuellen Lage von Medien, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und sonstigen Dienstleistern, es sind Facts & Figures ebenso wie Ernstes & Humorvolles, Wissenschaftliches & Philosophisches. Mein "Speicher" ist mittlerweile gut gefüllt. Es gibt kaum ein Thema, das nicht schon mehrfach aus Corona-Sicht betrachtet wurde.
Ich begann daher nach Informationen zu suchen, ob und wie COVID-19 Aufsichtsräte betrifft – auch um mich selbst für meine eigenen AR-Funktionen à jour zu bringen. Da ich nicht fündig geworden bin, habe ich selbst nachzudenken begonnen. Das – hoffentlich für viele – nützliche Ergebnis finden Sie weiter unten.
Auch möchte ich heute Rechtsanwälten/Juristen eine Challenge bieten. Die Frage, inwieweit Mieter von Geschäftslokalen, über die coronabedingt ein behördliches Betretungsverbot verhängt wurde, weiter ihren Mietzins entrichten müssen, hat zu der bisher vorherrschenden Meinung geführt, dass dies nach Paragraph 1104 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) nicht der Fall sei. Ich sehe das nicht zwingend so. Deshalb sei hier mein LinkedIn Beitrag vom 27. März 2020 erwähnt. Den Ersten oder die Erste, der oder die mir zustimmt, lade ich gerne auf einen Drink ein.
Hoffentlich sehen wir in der nächsten Woche mit den Corona-Einschränkungen schon etwas Licht am Horizont.
www.inara.at
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