Schlammschlacht nach Compliance-Prüfung
ORF trennt sich von Roland Weißmann – er will das nicht hinnehmen

| Tobias Seifried 
| 08.04.2026

Die Untersuchung der gegen den Ex-Generaldirektor erhobenen Vorwürfe ist abgeschlossen. Laut Compliance-Stelle liegt keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vor, dennoch wurden Verstöße gegen interne Standards festgestellt. Weißmann sieht sich hingegen entlastet und will rechtliche Schritte prüfen sowie entsprechende Ansprüche geltend machen.

Wie der ORF am Mittwoch mitteilte, ist die Prüfung der gegen Roland Weißmann erhobenen Vorwürfe durch die hauseigene Compliance-Stelle sowie externe Expert:innen ist abgeschlossen. Demnach liege "keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn" vor. Gleichzeitig seien jedoch Compliance- und ethische Standards verletzt worden. Weißmanns Anwalt kündigte kurz nach der Entscheidung an, dass man das Vorgehen des ORF nicht hinnehmen werde (siehe unten). Nun droht dem öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen eine Schlammschlacht.

Weißmann war nach den Vorwürfen einer Mitarbeiterin am 8. März 2026 von seiner Funktion als ORF-Generaldirektor zurückgetreten und in ein bestehendes Angestelltenverhältnis zurückgekehrt. Mittlerweile hat er auch Strafanzeige gegen mehrere Personen eingereicht (LEADERSNET berichtete). Die interimistische Generaldirektorin Ingrid Thurnher hatte kurz nach ihrem Amtsantritt am 12. März eine umfassende Prüfung veranlasst (LEADERSNET berichtete).

Dienstverhältnis wird beendet

Sexuelle Belästigung ist im österreichischen Recht klar definiert. Auf Basis von Befragungen und vorgelegten Unterlagen habe die Compliance-Stelle festgestellt, dass der Tatbestand im konkreten Fall nicht erfüllt sei. Zugleich betont der ORF, von Führungskräften ein "sehr hohes Maß an Integrität" zu verlangen. Auch der Anschein unangemessenen Verhaltens sei zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund werde das Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung gesetzlicher und kollektivvertraglicher Fristen beendet.

Sowohl Roland Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin hätten sich freiwillig den Befragungen gestellt und Unterlagen zur Untermauerung ihrer jeweiligen Positionen eingebracht. Weitere Details zur Untersuchung würden aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht, hieß es.

Ingrid Thurnher erklärte, sie habe "unmittelbar nach meinem Amtsantritt eine schnelle Überprüfung der erhobenen Vorwürfe angekündigt". Sie danke Roland Weißmann für dessen Einsatz und langjährige Leistungen. Zugleich betonte sie, dass eine "rasche und konsequente Aufarbeitung der offenen Compliance- und Governance-Themen" notwendig sei, um das Vertrauen der Bevölkerung in den ORF zu sichern. Die Geschäftsführung werde diese Schritte gemeinsam mit internen sowie externen Expert:innen zügig umsetzen, so Thurnher.

Weißmanns Rechtsvertreter übt harsche Kritik

Oliver Scherbaum, Rechtsvertreter von Roland Weißmann, verweist hingegen auf eine vollständige Entlastung seines Mandanten. Dieser habe am 8. April 2026 Kenntnis vom Ergebnis der Untersuchung erlangt. Demnach erfülle das geprüfte Verhalten "die Definition der sexuellen Belästigung (§ 6 Abs. 2 GlBG) nicht". Es habe weder Hinweise auf angedrohte berufliche Konsequenzen noch auf tatsächliche Nachteile für die betroffene Mitarbeiterin gegeben; auch die Unerwünschtheit des Verhaltens sei nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt worden.

Scherbaum erklärte, "klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen". Es liege "kein sonstiges Fehlverhalten" vor, der Vorwurf sei „in sich zusammengebrochen". Die vom ORF angeführten Verstöße gegen ethische Standards bezeichnete er als nicht nachvollziehbar. Die Beendigung des Dienstverhältnisses werfe daher Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zum Vorgehen des Unternehmens auf.

Abschließend kündigte der Anwalt an, Weißmann werde das Vorgehen nicht hinnehmen. Sämtliche rechtlichen Ansprüche – etwa im Zusammenhang mit dem Rücktritt, der Beendigung des Dienstverhältnisses sowie einer behaupteten Rufschädigung – würden "konsequent verfolgt". 

www.orf.at

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