Karrieresprung für Martin Spitzer
WU-Professor wird fürstlicher Oberstrichter in Liechtenstein

Martin Spitzer wird mit 1. Jänner Teil des Gremiums am Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Liechtenstein. In Österreich wäre ein solcher Karriereschritt derzeit nicht möglich, da Spitzer Universitätslehrer und nicht Berufsrichter ist.  

Im kommenden Jahr soll der Fürstliche Oberste Gerichtshof in Liechtenstein völlig reformiert werden. Wie nun bekannt wurde, soll Martin Spitzer, renommierter Zivil- und Zivilverfahrensrechtler sowie Professor an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, ab 1. Jänner dem Gremium als fürstlicher Oberstrichter angehören. 

Langjähriger Branchen-Experte

Spitzer ist bereits seit 2011 an der WU Wien beschäftigt und fungiert als Professor und Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht und Programmdirektor des Jus-Studiums. Zudem ist er – gemeinsam mit Stefan Perner und Georg Kodek sowie dem Präsidenten des österreichischen Obersten Gerichtshof und einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs – Mitbegründer des laut eigenen Angaben meistverkauften juristischen Buchs Österreichs. Ebenso ist er Herausgeber zahlreicher Kommentare zum Zivilrecht und zum Insolvenzrecht und hat bereits zu sämtlichen Gebieten des Zivil- und Verfahrensrechts publiziert. Nicht zuletzt verfügt er über umfassende Praxis-Erfahrung als Gutachter und in Schiedsverfahren.

Was Liechtenstein von Österreich unterscheidet

In Österreich wäre Spitzers jetziger Karriereschritt nicht möglich, weil Spitzer kein Berufsrichter ist, sondern an einer Universität lehrt. Ob sich dies nicht ändern sollte, und ob Zivilgerichte – wie am Verfassungsgerichtshof – von der Verstärkung durch Professor:innen profitieren würden, ist Gegenstand einer aktuellen Debatte, die im heurigen Jahr von Elisabeth Lovrek, frühere Präsidentin des österreichischen OGH, angestoßen wurde. Denn nicht nur in Liechtenstein, sondern auch in anderen Ländern sind Karrierewege durchlässiger – so gehören etwa auch dem UK Supreme Court zahlreiche frühere Rechtsanwält:innen an. Unterschiedliche professionelle Hintergründe und Perspektiven würden die Qualität der Rechtssprechung sicherstellen, sind sich Expert:innen sicher. 

Darüber hinaus weicht auch der Modus der Höchstrichterbestellung in Liechtenstein deutlich von jenem in Österreich ab. Ein Auswahlgremium, dem Vertreter:innen aller Parlamentsfraktionen sowie externe Expert:innen aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft angehören, erstellt Vorschläge für Richter:innen, die vom Landtag nominiert und anschließend vom Landesfürsten ernannt werden.

www.wu.ac.at

www.ogh.li

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV