Handel warnt vor geplanten Shrinkflation-Maßnahmen
Regierung legt Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen vor

| Redaktion 
| 18.11.2025

Mit dem geplanten "Anti-Mogelpackungs-Gesetz" will die Bundesregierung mehr Klarheit für Verbraucher:innen schaffen. Während Experten den Transparenzeffekt begrüßen, kritisiert der Handelsverband zusätzliche Bürokratie und sieht die Verantwortung bei den Herstellern.

Shrinkflation, also das Reduzieren der Füllmenge bei gleichbleibendem Preis, sorgt seit Jahren für Ärger bei Konsument:innen. Nun will die Bundesregierung die Praxis sichtbarer machen und bringt den lange diskutierten Entwurf für ein "Anti-Mogelpackungs-Gesetz" auf den Weg. Künftig sollen Handelsbetriebe jede Füllmengenreduktion 60 Tage lang klar kennzeichnen, bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro.

Die neue Regelung soll ab dem ersten Quartal 2026 im Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel gelten. Große Ketten müssen die Kennzeichnung direkt am Produkt, Regal oder in unmittelbarer Nähe anbringen. Kleinere Händler:innen mit maximal fünf Filialen bleiben ausgenommen – außer ihre Verkaufsfläche überschreitet 400 Quadratmeter. Ziel ist mehr Transparenz, nicht jedoch eine direkte Inflationsdämpfung.

Ökonomische Wirkung bleibt laut Experten begrenzt

Volkswirt Philipp Heimberger vom Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) begrüßt den Transparenzansatz, warnt aber vor überhöhten Erwartungen. Die verpflichtende Kennzeichnung könne Konsument:innen helfen, bewusster zu entscheiden und gegebenenfalls auf Alternativen auszuweichen. Spürbare Auswirkungen auf die Inflationsrate seien allerdings kaum zu erwarten, da die Maßnahme an den grundlegenden Preis- und Kostenfaktoren wenig ändere.

Handel sieht Produzenten in der Pflicht

Der Handelsverband reagiert mit deutlicher Kritik. Geschäftsführer Rainer Will bezeichnet die geplante Regelung als "nicht verursachergerecht" und warnt vor einer erheblichen Mehrbelastung für die rund 140.000 Beschäftigten im Lebensmittelhandel. Entscheidungen über Füllmengen und Verpackungsgrößen würden allein die Hersteller treffen. Der Handel könne lediglich bei Eigenmarken Einfluss nehmen.

Will fordert EU-weite Herstellerkennzeichnung

Mit bis zu 20.000 Artikeln pro Markt und tausenden Herstellern bedeute die neue Verpflichtung zusätzlichen Kontroll- und Kennzeichnungsaufwand, der Kosten verursache, ohne die Verbraucherpreise zu senken. Der Handelsverband plädiert daher für eine EU-weite Herstellerkennzeichnung. Diese wäre, so Will, zentraler, verursachungsgerechter und effizienter – und könnte zugleich eine stärkere Lenkungswirkung entwickeln, weil Produzenten Preisanpassungen durch Mengenreduktionen unmittelbar am Produkt deklarieren müssten.

www.handelsverband.at

www.wiiw.ac.at

Hohes C hat die 1l Säfte abgeschafft und „neue“ 0,8l Säfte in neuem Design etabliert. Shrinkflation in bester Manier. Man wird es trotz gesetzlicher Maßnahmen nicht verhindern können.

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