Erste Zwischenbilanz
So steht es um die "Recht-auf-Reparatur"-Richtlinie der EU-Kommission

Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie im vergangenen Jahr begann für die EU-Mitgliedstaaten eine zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht. Nach Vergehen des ersten Jahres wird nun eine Zwischenbilanz gezogen. 

Am 30. Juli vergangenen Jahres ist die neue EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" in Kraft getreten. Diese soll es Verbraucher:innen ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb sowie außerhalb der gesetzlichen Gewährungsfristen das Recht zu erhalten, dass ihre Waren repariert werden. Das heißt, Hersteller:innen sollen dazu verpflichtet werden, Ersatzteile bereitzustellen, und müssen über Reparaturrecht informieren. Zudem verlängert sich der Haftungszeitraum für Verkäufer:innen nach der Reparatur des Produktes um zwölf Monate und es soll europaweit ein einheitliches Formular mit klaren Informationen über die Reparatur sowie eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbraucher:innen und Reparaturbetrieben geben, das für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen soll.

Auf diese Weise beabsichtigt man EU-weit jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall durch vorzeitig weggeworfene Produkte einzusparen. Die Richtlinie gilt dabei für Waren, welche nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Alle EU-Mitgliedstaaten waren angehalten, die neue Bestimmung bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Nun, zur Halbzeit der Frist, wurde eine erste Zwischenbilanz gezogen. Hierfür meldete sich der Online-Marktplatz für refurbished Produkte in Europa zu Wort, das Unternehmen refurbed.

Halbzeit für die Umsetzung des EU-Beschlusses

"Die große Neuerung ist, dass Konsument:innen erstmals ein festgeschriebenes Recht auf Reparatur haben – und zwar über die Produktlebensdauer hinaus", erklärt Co-Founder Kilian Kaminski zur anstehenden geplanten Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern. "Wenn die einzelnen EU-Länder die Richtlinie wie von der EU-Kommission vorgesehen nun konsequent umsetzen, reduziert sie Elektroschrott, spart Ressourcen und fördert eine nachhaltigere Produktion und Konsum. Für Hersteller heißt das: Ihre Produkte müssen künftig besser reparierbar sein."

Dabei habe sich refurbed gemeinsam mit Partnern wie der European Refurbishment Association (EUREFAS) oder der Right to Repair Campaign frühzeitig im politischen Prozess um die Ausarbeitung der Richtlinie engagiert – etwa durch Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen, Teilnahme an Expert:innen-Veranstaltungen und Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen über Hürden in der Praxis sowie konkrete Verbesserungsvorschläge. 

Gestärktes Geschäftsmodell dank neuer Richtlinie

Laut Kaminski setze sich refurbed seit Jahren für bessere Reparaturbedingungen und strengere Herstellerpflichten ein. "Wenn Produkte einfacher repariert werden können, macht das auch das Refurbishment leichter, schneller und günstiger. Das stärkt nicht nur unsere Branche, sondern auch unsere Vision einer zirkulären Wirtschaft", so der Co-Founder. Weiter heißt es, dass die Zielsetzung der Richtlinien auch das Geschäftsmodell von refurbed stärke, weil sie Geräte reparierbar und wiederverwendbarer macht, was wiederum essenziell für hochwertige Refurbishment-Prozesse sei. Zudem verbessere sie im Idealfall und bei konsequenter Umsetzung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Sichtbarkeit von unabhängiger Reparatur, betont Kaminski.

Seit der Verabschiedung der neuen Richtlinie begleite das Unternehmen aktiv die nationale Umsetzung, gezielt in den Kernmärkten wie Deutschland und Österreich. Unterstützt wird refurbed dabei von lokalen Reparatur-Akteur:innen, Branchenverbänden und der Politik. "Derzeit befinden sich die meisten Mitgliedstaaten in der Vorbereitungsphase: Gesetzesentwürfe müssen ausgearbeitet werden, Stakeholder konsultiert und Umsetzungspläne erstellt werden. Sie müssen nationale Gesetze schreiben und verabschieden, in denen sie z. B. reparaturfördernde Maßnahmen einführen, Auflagen für Hersteller festlegen und Sanktionen bei Verstößen definieren. In Österreich fanden bereits erste Konsultationen mit Akteur:innen aus dem Reparatursektor statt. Unternehmen analysieren, wie sie die neuen Vorgaben erfüllen können", so Kaminski.

Mehr zur neuen Richtlinie

Derzeit umfasst die Richtlinie all jene Produkte, die bereits unter die bestehende Öko-Design-Verordnung fallen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke oder Fernseher. Jedoch sollen weitere Produktgruppen sukzessiv ergänzt werden. 

Seit Juni diesen Jahres sind Hersteller:innen von Smartphones und Tablets verpflichtet, ebenfalls ein Energielabel bereitzustellen. Dieses enthält nun erstmals einen vereinfachten Reparatur-Score, der auf einer Skala von A ("sehr gut reparierbar") bis E ("sehr schlecht bis nicht reparierbar") einen Überblick für Konsument:innen bieten soll. Auch dieses Label soll später auf weitere Produktkategorien ausgeweitet werden. 

www.refurbed.de

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