Neue Entwicklungen im Konkursverfahren
546-Millionen-Euro-Pleite: Abwicklung der Euram Bank erweist sich als komplex

| Tobias Seifried 
| 11.03.2025

Während die Forderung der Einlagensicherung aus aktueller Sicht wahrscheinlich bedient werden kann, müssen bereits Einlagengläubiger:innen der zweiten Klasse womöglich mit großen Abstrichen rechnen.

Im Dezember 2024 wurde über das Vermögen der European American Investment Bank Aktiengesellschaft (Euram Bank) in Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Nach der kürzlich erfolgten Berichts- und Prüfungstagsatzung am Handelsgericht Wien gibt es nun neue Informationen für die Gläubiger:innen. Und von denen gibt es einige.

Hohe Komplexität

Laut dem KSV1870 haben bisher 432 Gläubiger:innen Forderungen von rund 546,5 Millionen Euro angemeldet. Davon hat der Insolvenzverwalter vorerst rund 353,7 Millionen Euro anerkannt. Die Forderungsprüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, so der Kreditorenverband. Mit einem Forderungsvolumen von rund 370 Millionen Euro repräsentieren die betroffenen Einlagengläubiger:innen die größte Gruppe im gegenständlichen Verfahren. Ein wesentlicher Teil dieser Forderungen wurde vom Insolvenzverwalter auch anerkannt. Die Einlagensicherung hat eine Forderung in Höhe des nach aktuellen Berechnungen maximal gesicherten Einlagestands von rund 41,9 Millionen Euro angemeldet.

Dass die Abwicklung eines Kreditinstituts kein einfaches Unterfangen ist, zeigt sich auch in diesem Fall. So ist der Insolvenzverwalter laut eigenen Angaben seit Beginn des Verfahrens intensiv mit der konkursmäßigen Abwicklung der Euram Bank befasst. Neben der Verwertung des Vermögens und der Einbringlichkeit festgestellter Forderungen sei dabei die Prüfung möglicher Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur besonders im Fokus seiner Tätigkeit. Da es sich um eine Bankenpleite handelt, hat der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung auf die Sonderbestimmungen des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) Rücksicht zu nehmen.

Andere Gläubigergleichbehandlung

Aufgrund der im BaSAG vorgenommenen Einteilung der Gläubiger:innen in mehrere Klassen wird bei einer Bankeninsolvenz vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Konkurs abgewichen. "Das bedeutet, dass an erster Stelle die Einlagensicherung steht. In weiterer Folge haben die Sparer:innen mit ihren nichteinlagengesicherten Sparguthaben Anspruch auf eine Quotenzahlung. Erst dann folgen die weiteren Gläubiger", erklärt Jürgen Gebauer, Leiter Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld, auf die Besonderheiten der Insolvenzabwicklung eines Kreditinstituts hin und ergänzt: "Aus heutiger Sicht erscheint es sehr wahrscheinlich, dass zumindest die Forderung der Einlagensicherung zur Gänze bedient werden kann, wohingegen bereits Einlagengläubiger der zweiten Klasse womöglich nur mehr eine anteilige Befriedigung erlangen werden."

Eine abschließende Quotenprognose sei jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Hier müsse man die Entwicklung des Insolvenzverfahrens abwarten. Aufgrund der Komplexität des Insolvenzverfahrens rechnet der KSV1870 aus heutiger Sicht damit, dass die Abwicklung des Schuldnerunternehmens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher gehe man von einer längeren Dauer des Verfahrens aus.

www.ksv.at

Nach meinem Wissen gibt es die Einlagensicherung in der Höhe von € 100.000,- seit 1. Jänner 2010.

Inflationsbereinigt müsste sie derzeit um die € 140.000,- liegen.

Fällt nur mir das auf, dass es hierbei dringenden Handlungsbedarf gibt?

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