Auf Instagram, TikTok, Facebook und Co. ist es für Medienkonsument:innen nicht immer leicht, zwischen persönlichem Content und bezahlten Inhalten zu unterscheiden. Auch Influencer:innen können hierbei schnell den Überblick verlieren. Im Falle des Influencers Aleksandar Rakic gab es jedoch klare Verstöße gegen die Richtlinien: Werbliche Beiträge in Zusammenarbeit mit ESN waren nicht oder nicht ausreichend als solche gekennzeichnet. Trotz einer früheren Mahnung des PR-Ethik-Rats im Mai 2023 wurden keine Veränderungen im Verhalten des Influencers festgestellt. Aus diesem Grund hat der PR-Ethik-Rat beschlossen, eine öffentliche Rüge auszusprechen.
Bezahlter Content muss entsprechend gekennzeichnet sein
Die Entscheidung des PR-Ethik-Rats basiert auf den Branchen-Kodizes der öffentlichen Kommunikation. Gemäß dem PR-Online-Kodex des PR-Ethik-Rats (Punkt 3.1 bzw. 3.7) müssen Inhalte, die auf kommerziellen Vereinbarungen beruhen, eindeutig als bezahlte Veröffentlichungen gekennzeichnet sein. Es ist entscheidend, dass der werbende Charakter eines Beitrags für alle Rezipient:innen klar erkennbar ist. Die Kennzeichnung muss kanalspezifisch und auf den ersten Blick
deutlich sichtbar sein und den Vorschriften des Mediengesetzes entsprechen. Dies umfasst Bezeichnungen wie "Bezahlte Anzeige", "Werbung" oder "Entgeltliche Einschaltung".
Um transparente Kommunikation zu gewährleisten und Verwirrung der Rezipient:innen zu vermeiden, fordert der PR-Ethik-Rat Influencer:innen dazu auf, ihre Werbebeiträge angemessen zu kennzeichnen. Diese Rüge gegen Aleksandar Rakic dient als Erinnerung an die Wichtigkeit korrekter Werbekennzeichnung in der digitalen Welt.
Tipps fürs Kennzeichnen auf Sozialen Medien finden Sie in der Infobox.
www.prethikrat.at
Influencer:innen-Check des PR-Ethik-Rates
Bei Unsicherheit bezüglich der Kennzeichnung hilft der Influencer:innen-Check des PR-Ethik-Rates. Er ist ist unter www.influencercheck.at bzw. www.influencerinnencheck.at abrufbar.
Der Influencer:innen-Check stellt einen Zugangspunkt zu weiteren Regelwerken dar, die auf der Website des PR-Ethik-Rats verfügbar sind – darunter der PR-Online-Kodex und der Content-Marketing-Kodex.
Tipps fürs Kennzeichnen auf Sozialen Medien:
Bei der Kennzeichnung ist folgendes zu beachten:
- Diese muss sofort und deutlich ersichtlich sein.
- Die Kennzeichnung als #Werbung darf nicht unter dutzenden Hashtags versteckt sein.
- Die Kennzeichnung muss lt. Mediengesetz eine dieser Bezeichnungen sein: Werbung – Bezahlte Anzeige – Entgeltliche Einschaltung.
- Wenn es sich um ein Video handelt, muss der werbliche Charakter bereits vor dem Öffnen des Videos sowie während der gesamten Abspieldauer erkennbar sein.
- Auch die Verlinkung auf Inhalte anderer Postings oder Seiten gegen Abgeltung in Form von
Gegenleistungen muss als #Werbung gekennzeichnet sein.
Zusätzliches Infomaterial finden Sie hier:
www.prethikrat.at/influencer-leitfaden
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