Grant Thornton hilft bei der Umsetzung eines Whistleblower-Systems

| Redaktion 
| 27.11.2023

Die Expert:innen übernehmen dabei auch die gesetzlichen Pflichten.

Das im Frühjahr in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Organisationen zwischen 50 und 249 Beschäftigten bis spätestens 17. Dezember 2023 zur Einführung eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes. Unternehmen ab 250 Beschäftigten waren bereits bis 25. August zur Umsetzung verpflichtet.

Meilenstein

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz repräsentiert einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Gesetzgebung, indem es die "EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937/EU" in nationales Recht überführt. Diese Richtlinie soll Personen schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht aufdecken, und soll ein wesentliches Werkzeug zur Stärkung von Transparenz und Verantwortung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sein.

Full-Service-Betrieb

Grant Thornton will den Unternehmen helfen und den Betrieben bei der Umsetzung unter die Arme greifen. Das Unternehmen bietet die Umsetzung und den Full-Service-Betrieb eines Hinweisgeber:innensystems zu Kosten ab 99 Euro pro Monat (zzgl. Einrichtungskosten ab 500 Euro. Für alle Leistungen gelten die detaillierten Konditionen des Angebotes.)

Die Expert:innen von Grant Thornton betreiben dabei nicht nur ein Whistleblowing-Softwaresystem des Marktführers EQS für die Unternehmen, sondern übernehmen auch die gesetzlichen Pflichten, agieren als die "interne Stelle" der Betriebe und ordnen eingehende Meldungen für die Firmen ein. Im Meldungsfall verbleibt die Entscheidung über das Vorgehen dennoch beim Unternehmen.

Fordern Sie noch heute Ihr unverbindliches Angebot unter www.hinweisgebersystem.jetzt an. Eine Umsetzung ist binnen weniger Tage möglich.

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www.grantthornton.at

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