Das ist bei der "Pickerl"-Überprüfung jetzt neu

| Tobias Seifried 
| 18.05.2023

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der §57a Begutachtung.

Beim Pickerl gibt es binnen kurzer Zeit eine weitere Neuerung. Seit 2. Februar 2023 wird das §57a Gutachten mit einem neuen Layout versehen und hat einen zusätzlich QR-Code erhalten, dank dem eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden kann (LEADERSNET berichtete). Nun folgt die nächste Änderung. 

Erfassung der Verbrauchsdaten

Ab 20. Mai 2023 muss im Rahmen der Überprüfung eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Autos sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das Ziel dieser Bestimmung ist die Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Verweigerung möglich

Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten aber auch verweigern. Die Verweigerung muss von den Fahrzeug-Besitzer:innen vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl", stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese seien durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar. Die Ergebnisse bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen würden darauf schließen lassen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.

www.oeamtc.at

www.bmk.gv.at

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