190 Euro-Forderung: Für den Abmahnanwalt wird es jetzt eng

| Redaktion 
| 29.08.2022

"Unsere Mitgliedsbetriebe sind keine Melkkühe": Ubit und Opferanwalt streben Prozess an.

Tausende Unternehmer:innen wurden unlängst von einem Anwalt zu Ausgleichszahlungen in der Höhe von 190 Euro, bezüglich der Verletzung des Datenschutzes beim Aufrufen ihrer, gefordert (LEADERSNET berichtete). Der Betroffenen-Anwalt Peter Harlander will mit seiner Kanzlei Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs einbringen. Auch UBIT plant einen Musterprozess.

"Keine Melkkühe"

Zum Fall äußert sich nun Alfred Harl, Obmann des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Datenschutz ja, aber Missbrauch nein! Unsere Mitgliedsbetriebe sind keine Melkkühe für schnelles Körberlgeld. Redliches Unternehmertum kann und darf nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege. Wir stehen allen betroffenen Mitgliedsbetrieben mit Rat und Information zur Seite".

Deswegen unterstütze der Fachverband das Bestreben, einen Musterprozess aufzunehmen und ruft betroffene Mitgliedsbetriebe auf, sich bei ihrem Fachverband zu melden, sollten Klagen eingebracht werden. Gleichzeitig hat die Datenschutzbehörde zur Klärung des Sachverhalts zwischenzeitig ein amtswegiges Prüfverfahren gegen Google wegen Google Fonts eingeleitet.

EDV-Firma involviert?

Auch der Betroffenen-Anwalt Peter Harlander will mit seiner Kanzlei Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs einbringen. Er habe Beweise gesammelt, dass die Mehrzahl der betroffenen Websites nicht persönlich von der Mandantin Hoheneckers besucht, sondern vollautomatisiert ausgelesen worden sei. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass eine EDV-Firma darin verstrickt sei. Der selbsternannte "Datenschutzanwalt" Marcus Hohenecker hatte als Rechtsvertreter seiner Mandantin Eva Z. bis zu 10.000 Schreiben ausgesendet, in denen er von Website-Betreibern 190 Euro für den nicht datenschutzkonformen Einsatz von Google-Schriftarten einforderte.

Spannend dabei: Tatsächlich deute laut Harlander alles darauf hin, dass Hoheneckers Mandantin zuerst die Websites selbst besucht habe. Erst als erste Zahlungen eingegangen seien, habe man auf einen vollautomatisierten Prozess umgestellt.

Harlander vertritt mittlerweile über hundert Betroffene in der Causa. Neben der Strafanzeige will er eine Disziplinaranzeige an die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich richten. Diese hatte schon vor einigen Tagen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um eine etwaige disziplinarrechtliche Verfehlung festzustellen.

www.ubit-oesterreich.at

Was sollte ihr Unternehmen tun?

Auf ihrer Homepage rät die Wirtschaftskammer daher – unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist –, jedenfalls zu einer technischen Prüfung der eigenen Website, bei der folgende Fragen geklärt werden sollen:

  • Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?
v.schloegl@aurabau.at
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Andreas Kröll
Das ist einer jener Typen, die schon in der Volksschule den Banknachbaren nicht abschreiben haben lassen. Aber jetzt gscheide.............

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Was sollte ihr Unternehmen tun?

Auf ihrer Homepage rät die Wirtschaftskammer daher – unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist –, jedenfalls zu einer technischen Prüfung der eigenen Website, bei der folgende Fragen geklärt werden sollen:

  • Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?

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