190 Euro gefordert: Datenschutz-Abmahnwelle überschwemmt Unternehmen

| Tobias Seifried 
| 23.08.2022

Zahlreichen heimischen Firmen flattert aktuell ein Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines Rechtsanwalts ins Haus. Die Wirtschaftskammer hat eine Beratungs-Task Force eingerichtet.

Über eine Vielzahl von österreichischen Unternehmen schwappt aktuell eine Abmahnwelle aufgrund von angeblichen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herein. Mittlerweile hat das Ganze ein derart großes Ausmaß angenommen, dass sogar die Wirtschaftskammer ihre Mitgliedsbetriebe über das Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines niederösterreichischen Rechtsanwalts informiert und darüber hinaus eine eigene Beratungs-Task Force eingerichtet hat.

Abmahnungen wegen Google Fonts (Schriftarten)

In dem Schreiben werden die Unternehmen abgemahnt, dass die von ihnen betriebene Website gegen die DSGVO verstoße. Es wird gegen Bezahlung von 190 Euro ein Vergleich angeboten. 

"Das rechtliche Problem besteht darin, dass durch die Nutzung von Google Web Fonts bei der 'üblichen Verwendung' Daten - zumindest die IP-Adresse des Webseitenbesuchers - in die USA übermittelt werden können", erklärt Harald Mittermayer, Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Burgenland. Tatsache sei, dass laut dem deutschen Gerichtsurteil die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher:innen einen Datenschutzverstoß darstellen könne. Konkret wird über die Schriftarten ein Kontakt zwischen den Website-Userinnen und den Google-Servern hergestellt, was in Deutschland gegen die DSGVO verstößt. Mittermayer: "In Österreich ist eine vergleichbare Entscheidung noch ausständig, die Rechtslage ist daher noch unklar." 

Auf ihrer Homepage rät die Wirtschaftskammer daher – unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist –, jedenfalls zu einer technischen Prüfung der eigenen Website, bei der folgende Fragen geklärt werden sollen:

  • Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?

WKO bietet Hilfe an

Brauchen die Unternehmen bei der technischen Überprüfung Hilfe, würden spezialisierte Berater über das UBIT-Firmen-A-Z (firmen.wko.at) zur Verfügung stehen, so die WKO. Grundsätzlich bedürfe der Sachverhalt aber fast immer einer eingehenden Prüfung. Die Wirtschaftskammer habe daher eine eigene Task Force installiert, die Betriebe in dieser Causa rechtlich berät und unterstützt.

"Dies ist nur eines der aktuell sehr brisanten Themen in Sachen Webseiten, Datenschutz und Datensicherheit. Tatsache ist, dass das gesetzeskonforme Betreiben einer Website schwieriger geworden ist. Daher ist eine Zusammenarbeit mit einer Expertin bzw. einer Experten notwendig. Derzeit prüfen wir auch alle rechtlichen Möglichkeiten, um unsere Mitgliedsbetriebe bestmöglich zu schützen", so Mittermayer.

www.wko.at

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