willhaben erwirkt einstweilige Verfügung gegen AutoScout24

Streit um Werbeaussage "Österreichs größte Autobörse".

Am Handelsgericht Wien wurde von willhaben eine einstweilige Verfügung gegen AutoScout24 durchgebracht. In einer am Donnerstag von dem Automarktplatz auf Begehren der Online-Verkaufsplattform veröffentlichten Pressemitteilung stellte AutoScout 24 die Werbeaussage "Österreichs größte Autobörse" richtig: "Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Spitzenstellungsposition von AutoScout24 für alle relevanten Bereiche", erklärt der Auto-Onlinemarktplatz. Der Slogan 'Österreichs größte Autobörse" hätte sich lediglich auf die Anzahl der Inserate zum Zeitpunkt der Studie der Beratungsgesellschaft PwC vom Sommer 2018 bezogen.

Ein entsprechender Hinweis wurde jedoch nicht in allen Werbemitteln korrekt kommuniziert. Bei der von AutoScout24 durchgeführten Werbekampagne im Herbst 2018 und Frühling 2019 hätte daher keine pauschale Aussage über die Positionen der beiden Plattformen in Österreich zum Ausdruck gebracht werden dürfen, weshalb es nun zu der gerichtlichen Verfügung kam. (rb))

www.willhaben.at

www.autoscout24.at

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