Burn-out–wenn im Job nichts mehr geht

Stress. Die Weltgesundheitsbehörde hat Burn-out erstmals als Krankheit anerkannt und damit eine eindeutige klinische Diagnose erleichtert.

Michael Miskarik, Niederlassungsleiter der HDI Lebensversicherung AG in Österreich, erklärt, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Betroffene hat.

Erst vor wenigen Tagen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Burn-out in die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) aufgenommen. Damit konnte nun eine jahrzehntelange Debatte unter Fachleuten beendet werden. Denn nicht nur Ärzte orientieren sich bei ihren Diagnosen an dieser Aufstellung, sondern auch Versicherungsunternehmen bei ihrer Leistungsprüfung. Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 tritt im Jänner 2022 in Kraft und definiert Burnout als Syndrom aufgrund von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann. Michael Miskarik, Niederlassungsleiter der HDI Lebensversicherung AG in Österreich, spricht im Interview über die Auswirkungen dieser Neuregelung.

Herr Miskarik, was sagen Sie zur jüngsten Entscheidung der WHO, Burn-out als Krankheit anzuerkennen?

Michael Miskarik: Wir begrüßen diese schon lange überfällige Klarstellung sehr. Wichtig ist auch noch zu erwähnen, dass die WHO ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Begriff Burn-out ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen verwendet werden sollte. Diese Einschränkung auf das berufliche Umfeld wird durch die Statistik eindeutig bestätigt: Im Jahre 2018 wurden in Österreich 54.372 Anträge auf eine Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension gestellt. Die Pensionsversicherungsträger haben aber nur 16.609 Invaliditätspensionen zuerkannt und deutlich mehr als 60 % der Anträge abgelehnt. Von den Neuzugängen entfallen 35,3 Prozent auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes mit 20,6%. Ähnlich sieht es beim Rehab-Geld aus. Hier entfallen sogar 69,7% der Zuerkennungen auf Menschen mit psychiatrischen Krankheiten.

Was bedeutet das nun konkret?

Michael Miskarik: Die Zuerkennung einer Invaliditätspension unterliegt strengen Kriterien und hängt von Ärzten bzw. medizinischen Sachverständigengutachten ab. Aber in der Vergangenheit war es für Betroffene oft sehr langwierig und mühsam, eine eindeutige Diagnose zu bekommen, da die Symptome sehr vielfältig sind und Burn-out als Krankheit offiziell nicht existiert hat. Das wird sich in Zukunft ändern, da Burn-out nun auch offiziell eine Krankheit ist. Soweit die gute Nachricht. Die schlechte ist: Die hohe Ablehnungsquote bei der Invaliditätspension könnte auch ein Indiz dafür sein, dass sich der Staat in diesem Bereich zunehmend aus seiner sozialen Verantwortung zurückzieht.

Kann das Risiko Burn-out auch über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden?

Michael Miskarik: Ja, bei HDI LEBEN sprechen wir von der ARBEITSWERTsicherung. Denn neben den körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, die eine Krankheit wie zum Beispiel Burn-out begleiten, kommen auf die Betroffenen fast immer auch massive finanzielle Herausforderungen zu. Insbesondere für junge Familien mit Kindern kann sich die gesamte Lebenssituation von einem Tag auf den anderen fundamental ändern, wenn ein Elternteil plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Der gewohnte Lebensstandard ist dann unter Umständen nicht mehr finanzierbar.

Welche Möglichkeiten der privaten Absicherung gibt es und worin unterscheiden sich diese?

Michael Miskarik: Grundsätzlich geht es um die Frage: Was soll abgesichert werden? Eine Berufsunfähigkeitsversiche rung ist sicher die optimalste Lösung, da hier das umfangreichste Leistungsspektrum enthalten ist. Aber es gibt auch andere Formen der Absicherung, wie etwa eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese deckt ebenfalls das Risiko einer psychischen Erkrankung ab, bietet aber im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Berufsschutz. Sie ist dafür günstiger, sieht vielfach eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vor und ist auch für jene Personen geeignet, die aufgrund einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können.

Worauf sollte bei der Auswahl einer ARBEITSWERTsicherung geachtet werden?

Michael Miskarik: Der Preis ist nicht entscheidend. Wie bei einer Haushaltsversicherung müssen auch hier die Bedingungen verglichen werden. Ein wesentliches Qualitätskriterium bei einem Berufsunfähigkeitsschutz ist der Verzicht auf Verweisung. Wichtig ist die eindeutige Begriffsbestimmung: Welcher Beruf ist denn überhaupt versichert? Was gilt im Falle eines Berufswechsels? Und vieles mehr. Mein Tipp: Fragen Sie Ihren Versicherungsberater nach dem für Sie passenden Angebot!

Ab welchem Alter ist eine ARBEITSWERTsicherung sinnvoll? 

Michael Miskarik: Je früher, desto besser. Ein 20-Jähriger kann sich bereits ab 20 € im Monat eine monatliche Rente von rund 1.000 € sichern. Ein 40-Jähriger zahlt dafür bereits 40 € pro Monat. Außerdem gilt: Je jünger, desto gesünder und somit leichter versicherbar.

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