"Digitales Vermummungsverbot" soll kommen

Regierung plant Registrierungspflicht für Onlineforen und Aus für anonyme Postings.

Die Regierung will eine Registrierungspflicht für Internetforen einführen. Forenbetreiber sollen, dem am Mittwoch präsentierten Entwurf zufolge, verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings sollen damit zwar weiterhin unter Pseudonymen verfasst werden dürfen, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.

Sowohl Tageszeitungen als auch Facebook betroffen

Dieses "digitale Vermumungsverbot" soll Hasspostings im Netz eindämmen. Was in der analogen Welt strafbar sei, sei auch im digitalen Raum verboten, so Medienminister Gernot Blümel. Wie Blümel am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal ankündigte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen.

Damit würde es sowohl für die österreichischen Tageszeitungen als auch für Plattformen wie Facebook und Twitter gelten. Nicht betroffen wären hingegen kleinere Medien. Große internationale Plattformen sollen einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Österreich benennen. Für die User bereits bestehender Foren und Internetplattformen werde es eine Übergangsfristen geben.

"Senkung der Attraktivität des Digitalstandorts Österreichs"

Die ISPA, der Branchenverband der Internetanbieter, kritisiert die Pläne der Regierung. "Das geplante Gesetz eignet sich nicht zur Bekämpfung von Hass im Netz und senkt die Attraktivität des Digitalstandorts Österreichs, so die ISPA in einer Aussendung.

"Eine derartige 'Ausweispflicht' im Internet hat mit den Verhältnissen der physischen Welt nichts zu tun, wie von den Proponenten behauptet wird. Schließlich muss ich mich nicht ausweisen, bevor ich mich offline zu einem Thema äußere", kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.

Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniere gut, denn auch jetzt schon werden Straftaten, die online begangen wurden, erfolgreich rechtlich geahndet, ist man bei der ISPA überzeugt: "Die Staatsanwaltschaft kann im Anlassfall die Internetunternehmen auffordern, Daten der Userinnen und User herauszugeben. Dieser Gesetzesentwurf bringt dahingehend keine Verbesserung." (as)

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