Ein zivilgerichtliches Urteil zu einer tödlichen Kuh-Attacke 2014 in Tirol hat in den vergangenen Tagen eine große mediale Diskussion ausgelöst und führt aktuell zu großer Verunsicherung bei Bauern, Alpinisten und im Tourismus. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat das erstinstanzliche Gericht Alleinschuld bei einem Landwirt gesehen und ihn zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.
Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen
Viele heimische Landwirte spielen mit der Überlegung Wanderern den Zutritt zu ihren Almen zu verwehren, um künftig nicht auch hohe Schadenersatzzahlungen leisten zu müssen. Politiker und Standesvertreter denken laut über geeignetem Versicherungsschutz nach. Laut EFM Versicherungsmakler, die führenden Makler im Landwirtschaftsbereich, gebe es aber bereits passende Haftpflichtversicherungen, die für ähnliche Unfälle ausreichenden Schutz für Landwirte bieten.
"Fast alle Landwirte haben in Österreich eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen", erklärt Franz Innerhuber, EFM Versicherungsmakler. "In dieser sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Tierhaltung versichert. Diese inkludiert auch Schadenersatzverpflichtungen, wenn Schäden betriebsfremden Personen zugefügt wurden." Eine richtige Haftpflichtversicherung für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung auf Almen oder sonstigen Weiden decke sowohl Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen sowie die Bezahlung gerechtfertigter Ansprüche.
Richtige Beratung notwendig
Der Versicherungsschutz ist je Versicherung sehr unterschiedlich und für "existenzgefährdende" Risken nicht immer ausreichend. "Leider wissen wir, dass seitens vieler Versicherungsgesellschaften, aber auch durch diverse Berater, am Thema vorbeiberaten wird. Das kann neben zu wenig fachlicher Informationen, unzureichenden Schutz sowie Versicherungssummen, die für die heutige Zeit nicht mehr ausreichend sind, bedeuten", so Innerhuber weiter.
Obwohl es eine bestehende Versicherung gibt, werden regelmäßig Deckungen von Versicherungen abgelehnt. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, weshalb Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen auch verweigern können. "Verspätete Schadensmeldung, Vorsatz sowie zeit- oder kostensparende Arbeitsweise", zählt Innerhuber einige Ablehnungsgründe auf.
Der Versicherungsmakler rät jedoch eine Überprüfung, falls es zu Ablehnungen durch Versicherungsunternehmen kommt. "In vielen Fälle stellen sich diese als unrichtig heraus." (as)
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