Rettungsschirm für "Geisterbüros"
Vom Aktenlager zum Lifestyle-Loft: Deutschland startet Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" mit massiven Zinsvorteilen

| Julia Weninger 
| 15.01.2026

Die Leerstandszahlen in deutschen Metropolen steigen rasant, während Wohnraum Mangelware bleibt. So finanziert der Staat die Büro-Umnutzung – und verzichtet dabei sogar auf Mietdeckel. 

Deutschlands Büromärkte stehen unter Druck. Lag die Leerstandsquote 2019 noch bei komfortablen zwei Prozent, ist sie bis 2024 auf 5,6 Prozent hochgeschnellt. Rund elf Millionen Quadratmeter ungenutzte Fläche warten auf eine neue Bestimmung. Allein in den "Big Seven" also von Berlin bis München, schlummern laut Regierungsbericht 1,8 Millionen Quadratmeter an umwidmungsfähigen Büroflächen.

Cash für den Umbau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) setzt nun auf finanzielle Anreize statt auf restriktive Vorgaben. Für das kommende Jahr sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität bereits 360 Millionen Euro für zinsverbilligte Darlehen reserviert.

Das Besondere an diesem Vorstoß: Anders als bei vielen sozialen Wohnbauprogrammen wird es keine Mietobergrenzen geben. Auf Nachfrage im Bauausschuss stellte die Regierung klar, dass für ein Einziehen solcher Deckel im Rahmen dieses Programms die verfassungsrechtliche Kompetenz fehle. Für Eigentümer bedeutet dies: Premium-Lofts in zentralen Lagen können nach der Sanierung frei am Markt vermietet werden.

Ökologie trifft Ökonomie

Neben der Wohnraumschaffung treibt die Bundesregierung ein ökologisches Ziel voran. Die Umnutzung von Bestandsgebäuden spart im Vergleich zum Neubau bis zu zwei Drittel an CO2-Emissionen. Das Zauberwort heißt "Umbaukultur": Durch den Erhalt der bereits gebundenen grauen Energie in Beton und Stahl wird die Klimabilanz der Immobilienwirtschaft massiv entlastet.

Das BMWSB räumt jedoch ein, dass die Umwidmung kein Selbstläufer ist. Sie erfordere ein „hohes Maß an Umdenken“ von Architekten, Eigentümern und vor allem den Genehmigungsbehörden.

Bayern bleibt die Ausnahme

Während der Bund den Umbau fördert, erschwert Bayern die spätere Aufteilung in Eigentumswohnungen durch die Verlängerung strenger Genehmigungspflichten bis Ende 2026. In Gebieten mit Milieuschutz, wie etwa in weiten Teilen Münchens, bleiben diese Hürden für Eigentümer sogar bis Ende 2028 bestehen.

www.bmwsb.bund.de

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