"David gegen Goliath"
Armin Wolf hat Klage gegen "X" eingereicht

| Janet Teplik 
| 27.10.2025

Die ORF-Größe geht gemeinsam mit einer Top-Anwältin gegen Elon Musks Social-Media-Plattform vor. 

"Ich habe X jetzt angezeigt", ließ Armin Wolf kürzlich seine Leser:innen wissen. Er weigere sich zu akzeptieren, dass X, oder wie es vor der Übernahme durch Elon Musk genannt wurde "Twitter", als eine der größten und einflussreichsten Social-Media-Netzwerke, einschlägige Gesetze in Österreich und der EU ignoriere. Daher hat er sich dem Strafverfahren, das sich gegen die Plattform des US-Milliardärs richtet, als Privatbeteiligter angeschlossen. 

David gegen Goliath

Doch was ist eigentlich geschehen? Wie der ORF-Journalist Ende Juni auf seiner Webseite berichtet hatte, geht es dabei um einen X-User, der seit Jahren unter falschem Namen einen Account betreibe, mit dem er laut Wolf "dutzende klagfähige Postings" veröffentlicht – einige davon betrafen den Fernsehmoderator selbst. Diese Postings hätten gegen die internen Richtlinien der Plattform verstoßen und dennoch habe sich X selbst nach mehrfacher Aufforderung geweigert, die Einträge zu löschen, berichtet Wolf. Auch der Antrag des Straflandesgerichts Wien, die Nutzerdaten des Internet-Pöblers herauszugeben, um diesen medienrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sei von Musks Unternehmen ignoriert worden. Stattdessen habe X ein offizielles Rechtshilfeansuchen an die Republik Irland, wo die europäische Firmenzentrale ansässig ist, ins Feld geführt. Dieses sei dann aber mit der Begründung abgelehnt worden, dass man innerhalb der EU keine Nutzerdaten speichern würde. Schließlich verwies X an die US-Justiz – ebenfalls erfolglos, wie Wolf weiter beklagt. 

Unterstützung durch renommierte Anwältin

Da der Verfasser der Hasspostings nicht greifbar ist, zeigt Wolf nun die Plattform selbst an. Zwar ist diese nicht für die Postings verantwortlich, die sie veröffentlicht, aber für all jene, die sie trotz Verstößen bzw. Aufforderungen nicht löscht. Unterstützung erfährt der Fernsehmoderator dabei von der renommierten Medienanwältin Maria Windhager, die unter anderem mehrere gerichtliche Erfolge gegen Facebook erzielte. Sie hat Erfahrungen mit X auch in anderen EU-Ländern analysiert und sei laut Wolf so auf die Idee gekommen, X nicht auf eigenes Risiko vor Gericht zu bringen, sondern davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das erledigen und schließlich X-Mitarbeiter:innen wegen des Verdachts der Begünstigung anklagen wird. 

Auf seiner Webseite schrieb Wolf dazu:

"Wie Windhager in einer für mich eingebrachten Anzeige – korrekt: einer Sachverhaltsdarstellung – an die Staatsanwaltschaft Wien, ausführlich erläutert, ergibt sich nämlich der …'…begründete Verdacht, dass unbekannte Mitarbeiter der Twitter International Unlimited Company einen anderen, nämlich die hinter dem Nutzer […] stehende Person, die das Vergehen der Beschimpfung nach § 115 StGB, mithin eine mit Strafe bedrohte Handlung, begangen hat, absichtlich der Verfolgung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien ganz oder zum Teil zu entziehen versucht.'

Das wäre in Österreich allerdings strafbar, sagt das Strafgesetzbuch in seinem § 299:

'Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.'"

Weiter vermeldet der Fernsehmoderator, dass nun die österreichische Justiz von Amts wegen tätig werden müsse, weil Begünstigung ein Offizialdelikt ist, das Windhager der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt habe. Die Justiz müsse jetzt also sicherstellen, dass sich auch US-Konzerne in der Größe von X an die hiesigen Gesetze halten. Über den weiteren Verlauf der Klage will der Fernsehmoderator seine Leser:innen selbstverständlich auf dem Laufenden halten. 

www.arminwolf.at

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