Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Mobilitätsminister Peter Hanke am Donnerstag gemeinsam mit den Verkehrssprecher:innen Joachim Schnabel (ÖVP), Wolfgang Moitzi (SPÖ) und Dominik Oberhofer (NEOS) den Begutachtungsentwurf zur geplanten Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie zu Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG). Das breit angelegte Gesetzespaket soll wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Österreich beitragen.
"Wir führen die StVO in das 21. Jahrhundert"
Hanke hielt einleitend fest: "Die Straßenverkehrsordnung ist das Regelwerk, in dem wir festlegen, wie wir im Straßenverkehr miteinander umgehen. In den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch neue Formen der Mobilität aufgekommen, die vielerorts eine Gefahr für sich und andere darstellen. Die StVO hat mit diesen Entwicklungen bisher nicht Schritt gehalten, das gilt es jetzt nachzuholen. Mit dieser Reform führen wir die StVO nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicher:innen."
Konkret umfasst der Entwurf der Sammelnovelle die Ermöglichung von Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagements, die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße sowie neue Verhaltens- und Ausrüstungsbestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inklusive einer weiter gefassten Helmpflicht. Die Begutachtungsphase dauert sechs Wochen. Das geplante Inkrafttreten der Novelle ist der 1. Mai 2026, wobei die Neuregelungen für die E-Mopeds erst mit dem 1. Oktober 2026 umgesetzt werden sollen.
E-Mopeds künftig auf der Straße
Elektromopeds (L1-eB), die aktuell rechtlich als Fahrräder gelten, sollen künftig in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergeht. Dies umfasst die Zulassungspflicht (Nummerntafel), die Versicherungspflicht, die Führerscheinpflicht und die Sturzhelmpflicht.
Mit der neuen Bestimmung schließt die Bundesregierung eine Lücke in der Straßenverkehrsordnung und leistet einen Beitrag für mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr. Moitzi betonte, E-Mopeds seien "kein Fahrrad und sollen auch nicht so behandelt werden". Die neuen Vorschriften würden mehr Sicherheit und Klarheit bringen, insbesondere für Lieferdienste. Laut dem Verkehrssprecher sollten sich die Beschäftigten auf die Umstellung gut vorbereiten können, zudem wolle man arbeitsrechtliche Absicherungen stärken. Deshalb sollen die neuen Regelungen erst mit dem 1. Oktober 2026 in Kraft treten, um den Betroffenen eine verträgliche Umstellung zu ermöglichen.
Kamerabasierte Zufahrtskontrollen zur Verkehrsberuhigung
Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung. Kommunen sollen künftig Fahrverbote für mehrspurige Fahrzeuge automatisiert kontrollieren dürfen. Die Zufahrtsbereiche werden deutlich gekennzeichnet, ein flächendeckender Einsatz ist jedoch nicht vorgesehen. Ausgenommen von der automatisierten Erfassung sind einspurige Fahrzeuge. Schnabel sagte, Städte und Gemeinden erhielten damit "ein modernes und international übliches Instrument für eine effiziente Verkehrsgestaltung". Transparenz und Bedarfsprüfung seien klar geregelt, ein "Fleckerlteppich" solle vermieden werden.
Neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes
E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert. Für Nutzer:innen bis zum 16. Geburtstag gilt Helmpflicht, zusätzlich müssen die Fahrzeuge mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein. Die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende unter 14 Jahren wird eine Helmpflicht eingeführt. Oberhofer betonte, es sei gelungen, Maßnahmen zu vereinbaren, "die für mehr Verkehrssicherheit, Rechtssicherheit und Lebensqualität sorgen". Besonders wichtig sei der Ausgleich zwischen Sicherheit und Eigenverantwortung.
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