Passiva in Millionenhöhe
Tausende Kunden bangen nach 123-Transporter-Pleite um Kaution

In vielen Fällen wurden von dem Transporterverleiher Kautionszahlungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro einbehalten. Die im Sanierungsplan enthaltene Quote macht nur einen Bruchteil davon aus. Und ob dieser überhaupt angenommen wird, steht noch in den Sternen.

Nach der Insolvenz von 123-Transporter (LEADERSNET berichtete) stellt sich für zahlreiche Kund:innen die Frage nach den finanziellen Folgen. Laut der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich sind seit Dezember 2022 bereits rund 4.500 Beschwerden über das Unternehmen eingegangen – allein im Jahr 2025 waren es demnach mehr als 3.300, mit einem Rekordwert von über 850 Beratungsfällen im September.

Die Betroffenen berichten von nicht rückerstatteten Kautionen und abgebuchten Vertragsstrafen, etwa wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchens im Fahrzeug. In vielen Fällen seien Kautionszahlungen in Höhe von 500 bis 1.000 Euro einbehalten worden, ohne dass eine Rückzahlung erfolgt sei. Die Arbeiterkammer kritisierte außerdem, dass die Pflicht zur Kautionszahlung in den Vertragsunterlagen nicht ausreichend transparent dargestellt worden sei.

Kautionsrückzahlungen fraglich

Mit der am Montag beantragten Insolvenz der 123 Shared Mobility GmbH, Betreiberin der Marke 123-Transporter, dürften Rückzahlungen für viele Betroffene kaum mehr realistisch sein. Der vom Unternehmen eingereichte Sanierungsplan sieht eine Gläubigerquote von 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren vor – ob dieser Plan überhaupt angenommen wird, steht noch in den Sternen. Laut Angaben von Creditreform belaufen sich die Passiva auf rund 4,7 Millionen Euro, wobei der Großteil aus Kautionsrückzahlungsansprüchen besteht.

Kurz vor dem Insolvenzantrag hatte die AK den Kund:innen noch geraten, zu viel abgebuchte Beträge bei 123-Transporter schriftlich zurückzufordern oder über Zahlungsdienstleister:innen Rückbuchungen zu beantragen. Durch das Insolvenzverfahren ist dieser Weg nun nicht mehr unmittelbar umsetzbar, da Forderungen ausschließlich über das gerichtliche Verfahren angemeldet werden können.

Ermittlungen gegen Geschäftsführer und unsichere Perspektive

Gegen den Geschäftsführer der 123 Shared Mobility GmbH wird weiterhin wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Veruntreuung ermittelt (LEADERSNET berichtete). Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit der Insolvenz des niederösterreichischen Unternehmens steht fest, dass tausende Kund:innen jetzt um ihre Kaution bangen. Auch die von 123-Transporter angebotenen Mitgliedschaftsmodelle ("123 Pro") mit Laufzeiten von bis zu 24 Monaten sind betroffen. In Österreich ist der Geschäftsbetrieb eingestellt; die Auslandsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei und Ungarn agieren laut Unternehmensangaben unabhängig und seien von der Pleite nicht betroffen.

www.arbeiterkammer.at

www.123-transporter.at

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