Gesetzesnovelle
Erleichterung für Unternehmen bei der ORF-Gebühr

| Janet Teplik 
| 24.09.2025

Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, Betriebe mit mehreren Standorten beim Kostenbeitrag zu entlasten. Gleichzeitig plant man, dass Bundesländer bei der Ernennung von ORF-Landesdirektor:innen kein Recht auf Anhörung mehr haben. 

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat Mitte September eine neue Novelle zum ORF-Gesetz und zum ORF-Beitrags-Gesetz auf den Weg gebracht, die nun dem Plenum vorlag. Demnach habe man sich darauf verständigen können, das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung von ORF-Landesdirektor:innen zu streichen und Unternehmen, die mehrere Standorte haben, bei der ORF-Gebühr zu entlasten. 

Neue Beitragsregelungen für zwei Jahre

Die SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar führte bereits vor einer Woche an, dass ohne die Novelle im kommenden Jahr 15 Prozent der derzeit von der Haushaltsabgabe befreiten Haushalte ORF-Gebühren zahlen müssten. Durch die Berücksichtigung von Wohnkosten beim Haushaltskommen soll dies verhindert werden. Beim seinerzeitigen Beschluss der Haushaltsabgabe sei das nicht berücksichtigt worden, das werde nun "repariert", so Duzdar in einer Aussendung Mitte September. 

Konkret sieht die Änderung vor, bei der Berechnung des Haushaltseinkommens automatisch eine Pauschale von 500 Euro für Wohnaufwand abzuziehen. Ist der tatsächliche Wohnaufwand höher, könne dieser geltend gemacht werden – wobei hiervon nur der geregelte Wohnsektor betroffen sei und gewährte Mietzinsbeihilfen anzurechnen seien. Grundsätzlich sind unter anderem Sozialhilfebezieher:innen, erwerbslose Personen, Mindestpensionist:innen, Pflegegeldbezieher:innen, Bezieher:innen von Studienbeihilfe, Lehrlinge sowie gehörlose und schwer hörbehinderte Personen von der ORF-Gebühr befreit, allerdings darf das Haushaltsnettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz um nicht mehr als zwölf Prozent übersteigen. Jedoch gelten die neuen Beitragsregelungen vorerst auf zwei Jahre. 2027 soll dann für Anrechnung der Wohnkosten eine Ersatzbestimmung in Kraft treten, die bei der:dem Befreiungswerber:in selbst ansetzt und den Erläuterungen zufolge der derzeitigen Regelung entspricht.

Zeitliche Beschränkung auch für Unternehmen

Das zeitliche Limit gilt auch für die Entlastung der Unternehmen. Laut Staatssekretärin Michaela Schmid will die Regierung im kommenden Jahr einen Diskussionsprozess über die Gesamtreform des ORF starten. Dies sei auch im Regierungsprogramm vereinbart, heißt es. Bisher mussten Unternehmen für jeden Standort die Gebühr entrichten. Diese Mehrfachbelastung entfällt mit dem neuen Beschluss künftig komplett.

Für die Novelle des ORF-Gesetzes und auch für jenes des ORF-Beitrags-Gesetzes stimmten im Ausschuss die ÖVP, SPÖ, Neos und die Grünen. Einzig und alleine die FPÖ erachtet diese Maßnahme für unzureichend. Sie befürworteten wiederum das Volksbegehren, das auf die gänzliche Abschaffung der ORF-Haushaltsabgaben abzielt. Die Novellierung basiert dabei auf einem Initiativantrag der Koalitionsparteien, der erst durch einen im Verfassungsausschuss eingebrachten Abänderungsantrag mit konkretem Inhalt befüllt wurde. 

Kein Einbeziehen der Länder bei Bestellung von ORF-Landesdirektor:innen

Basis für die Novellierung des ORF-Gesetzes bildet ebenfalls ein rein formaler Antrag, zu dem die Koalitionsparteien im Ausschuss einen Änderungsantrag vorlegten. Demnach werde der Passus, dass der:die ORF-Generaldirektor:in vor der Erstattung von Vorschlägen für die Landesdirektor:innen an den Stiftungsrat eine Stellungnahme des betreffenden Landes einholen muss, ersatzlos gestrichen. Laut Henrike Brandstötter (Neos), Einbringerin des Abänderungsantrags, sei dies "ein guter Tag für den unabhängigen Journalismus". 

Zudem haben sich zwar die Grünen zustimmend beteiligt, dennoch können sie "den Enthusiasmus" der Neos nicht teilen, meint Sigrid Maurer. Die Streichung des Anhörungsrechts der Länder bei der Bestellung der ORF-Landesdirektor:in sei laut ihr zwar positiv, jedoch gäbe es weitaus "größere Baustellen", was den politischen Einfluss auf den ORF betrifft, ist sich die Politikerin sicher. 

Bei den Änderungen habe im Fokus gestanden, die Abhängigkeit von der Politik zu reduzieren und Fake News, wie sie u. a. im FPÖ-TV verbreitet würden, zu unterbinden. Wolfgang Gerstl (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass es gerade in einem kleinen Land wie Österreich unabhängigen öffentlichen Rundfunk bedürfe, der die Meinungsfreiheit garantiere. Und auch für Sabine Schatz (SPÖ) sei klar, dass ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu den Eckpfeilern einer liberalen Demokratie gehöre. Weiter unterstrich sie den Beitrag des ORF zur Unterstützung der heimischen Kreativwirtschaft, ohne die es nicht so viel österreichischen Content geben würde. Deswegen handle es sich laut ihr um eine "echte Demokratieabgabe". Abschließend betonte Sigrid Maurer: "Wir stehen hinter dem ORF", der in demokratiepolitisch äußerst herausfordernden Zeiten wichtiger denn je sei. 

Die ORF-Reform passierte dabei bereits in der Vorwoche den Verfassungsausschuss. 

www.parlament.gv.at

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