Gläubigerversammlung
So geht es bei der Privatinsolvenz von Klemens Hallmann jetzt weiter

| Tobias Seifried 
| 09.09.2025

Der Unternehmer gibt seine Gesamtverbindlichkeiten mit rund 95 Millionen Euro an. Für die Bewertung einzelner Vermögenswerte will der Sanierungsverwalter noch externe Gutachten einholen, wie er bei der ersten Gläubigerversammlung mitteilte.

Im Insolvenzverfahren von Klemens Hallmann (LEADERSNET berichtete) fand am Dienstag die erste Gläubigerversammlung statt. Der Sanierungsverwalter sprach sich dabei für die Fortsetzung des Verfahrens als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung aus, da dies den Gläubiger:innen derzeit keinen Nachteil bringe. Zudem beantragte keiner der anwesenden Gläubiger:innen den Entzug der Eigenverwaltung.

Lob vom Sanierungsverwalter

Hallmann erschien gemeinsam mit seinen Schuldnervertretern zur Tagsatzung. Laut Bericht des Sanierungsverwalters zeige er sich kooperativ und stelle alle notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung, teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) mit. Auch die Unternehmensfortführung verlaufe bislang ohne Störungen, der vorgelegte Finanzplan könne eingehalten werden.

Der Sanierungsverwalter gab einen Überblick über den bisherigen Verlauf und betonte, dass er aktuell insbesondere mit der Prüfung der Vermögenslage befasst sei. Für die Bewertung einzelner Vermögenswerte sollen noch externe Gutachten eingeholt werden.

Höhe der Forderungen noch unklar

Forderungen können Gläubiger:innen noch bis zum Ende der Anmeldefrist am 30. September 2025 beim Insolvenzgericht einbringen. Daher lasse sich die tatsächliche Höhe der Gesamtverbindlichkeiten derzeit nicht seriös beziffern. Hallmann selbst gibt diese mit rund 95 Millionen Euro an – davon rund 57 Millionen Euro direkte Verbindlichkeiten (etwa 20 Millionen Euro unbesichert) und rund 75 Millionen Euro an Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Haftungen und Garantien für die ebenfalls insolvente Süba-Gruppe.

Hallmann ist Alleineigentümer der Hallmann Holding International Investment AG, die wiederum Hauptaktionärin der Süba war. Ein Großteil der Aktien des Bauträgers wurde mittlerweile an einen Investor verkauft. Im Sanierungsverfahren der Süba haben die Gläubiger einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent angenommen (LEADERSNET berichtete). Sollte dieser bis zur Frist am 30. September 2025 bestätigt werden, könnten Haftungen aus diesem Bereich für Klemens Hallmann wegfallen.

Vor diesem Hintergrund sei eine seriöse Einschätzung zur Angemessenheit oder Realisierbarkeit des von Hallmann angebotenen Sanierungsplans mit einer Quote von 30 Prozent derzeit noch nicht möglich, so der Verwalter. Geplant ist, die Finanzierung über die Verwertung von Vermögenswerten sicherzustellen.

Weitere Schritte

Die nächste Tagsatzung ist für den 14. Oktober 2025 angesetzt. Dabei werden die eingebrachten Forderungen und die dazugehörigen Prüfungserklärungen behandelt. Über den Sanierungsplan soll am 28. Oktober 2025 abgestimmt werden.

www.hallmannholding.com

www.akv.at

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